Stärkere Unterstützung im privaten Wohnumfeld

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14.10.2026, Der Bund hat im Bereich der Ergänzungsleistungen neue Leistungen zur Förderung des betreuten Wohnens eingeführt. Mit höheren Mietpauschalen für barrierefreie Wohnungen oder Pauschalen für Hilfe zu Hause sollen künftig mehr Ergänzungsleistungs-Beziehende länger zu Hause leben können. Die Kantone haben bis zum 1. Januar 2028 Zeit, das nötige Umsetzungsrecht zu erlassen. Die Regierung schickt deshalb einen Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungsgesetz in die Vernehmlassung.

Betreutes Wohnen im privaten Umfeld soll gefördert werden, das will der Bund mit den neuen Ergänzungsleistungen. Die Regierung schickt ihren Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungsgesetz in die Vernehmlassung. Ein Teil der neuen Leistungen setzt bei den Mietkosten beziehungsweise den Kosten für barrierefreies Wohnen an. So können Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL) künftig höhere Pauschalen bei den Mietkosten geltend machen, wenn sie eine barrierefreie Wohnung benötigen. Auch Umbauten werden bezahlt. Zusätzlich wird bei Personen, die eine IV-Assistenzperson angestellt haben, ein zusätzliches Zimmer für die Nacht berücksichtigt.

Die Unterstützungsleistungen zu Hause werden künftig besser finanziert. Bisher können über die Krankheits- und Behinderungskosten lediglich tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen abgerechnet werden. Dieses System soll vereinfacht werden. Die EL-Beziehenden erhalten künftig, bei nachgewiesenem Bedarf, für Leistungen zu Hause eine Pauschale. Damit können sie Notrufsysteme, Leistungen der Hilfe zu Hause, Mahlzeitendienste sowie Begleit- und Fahrdienste finanzieren. Mit diesen zusätzlichen Unterstützungsleistungen zu Hause sollen Menschen länger in ihrem privaten Wohnumfeld wohnen können. Das entspricht dem Wunsch vieler Menschen und ist ein wichtiges Ziel des Kantons.

Der Bund gibt den Kantonen bis zum 1. Januar 2028 Zeit, um das nötige Umsetzungsrecht auf kantonaler Ebene zu erlassen. Die Regierung hat die nötige Revision deshalb rasch vorangetrieben. Die neuen Leistungen bedürfen nur weniger Anpassungen auf Gesetzesebene. Vieles muss auf Verordnungsstufe oder in der Praxis angepasst werden. So etwa auch die konkrete Höhe der neuen Pauschalen.

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Über Kantonale Verwaltung St. Gallen:

Der Kanton St. Gallen wurde 1803 auf Antrag des helvetischen Abgeordneten Karl Müller-Friedberg von Napoleon geschaffen. Das Gebiet des Kantons entstand aus der Verschmelzung der übrig gebliebenen Stücke der helvetischen Kantone Linth und Säntis abzüglich der wiederhergestellten Kantone Glarus und Appenzell.

Der neu gebildete Kanton St. Gallen trat gemeinsam mit den anderen neuen Kantonen Thurgau, Waadt, Aargau, Graubünden und Tessin als gleichberechtigtes Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Die kurzzeitig auf dem st. gallischen Territorium gebildeten helvetischen Kantone Linth und Säntis wurden aufgelöst.

Der junge Kanton gab sich 1803 und 1814 die ersten Kantonsverfassungen und konnte sich in der nachnapoleonischen Zeit gegenüber territorialen Ansprüchen des ehem. Fürstabts von St. Gallen, Pankraz Forster, einerseits und gegenüber separatistischen Kantonsteilen andererseits behaupten.

In der Verfassung von 1814 wurden aufgrund der konfessionellen Heterogenität des Kantons Angelegenheiten wie Kirchen-, Ehe- und Schulsachen nicht dem Staat, sondern den beiden (katholischen und reformierten) sogenannten 'Kantonsteilen' überantwortet, so dass neben dem allgemeinen gesetzgebenden Grossen Rat (heute Kantonsrat) auch ein katholischer und ein reformierter Grosser Rat eingeführt wurde (konfessioneller Dualismus).

1831 wurde eine repräsentativ-demokratische Verfassung eingeführt, die mit dem 'Volksveto' bereits erste direkt-demokratische Züge aufwies und das bisherige oligarchische Regime ablöste. 1861 übernahm der Staat nach heftigen Streitigkeiten das bisher kirchliche Schulwesen. Die starke Konfessionalisierung des Kantons prägte St. Gallen aber noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein. 1875 wurde das 'Volksveto' durch das fakultative Referendum (Einspracherecht des Volkes gegen Gesetze) ersetzt.

In der neuen Verfassung von 1890 wurden mit der Einführung der Volksinitiative (Recht des Volkes, Gesetze vorzuschlagen), der Erleichterung das Referendums und der Volkswahl des Regierungsrates die Volksrechte modernisiert. Dieses Grundgesetz galt, mit vielen Änderungen, bis zum Erlass der heutigen Verfassung von 2001, welche in erster Linie die zahlreichen verfassungsrechtlichen Neuerungen der vergangenen hundert Jahre zusammenfasste und die Reorganisation des Kantons besiegelte.

Die überschaubare Metropole der Ostschweiz hat eine reizvolle, verkehrsfreie Altstadt. Wahrzeichen ist die Kathedrale mit der Stiftsbibliothek, in der wertvolle, zum Teil handgeschriebene und über tausendjährige Dokumente aufbewahrt werden. Der gesamte Stiftsbezirk wurde 1983 zum UNESCO- Weltkulturerbe erklärt. In der Altstadt fallen die zahlreichen, mit prächtigen und oft buntbemalten Erkern geschmückten Bürgerhäuser aus dem 16. bis 18. Jahrhundert auf. Abwechslungsreich ist auch die Gastronomie der Stadt. Sie reicht vom traditionellen Erststockrestaurant bis zum gemütlichen Strassencafé und lädt zum Verweilen und zum Geniessen lokaler und internationaler Spezialitäten ein. Die Stadt ist ausserdem ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen ins Appenzeller- und St. Gallerland.

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