Sichere und attraktive Routen für den Langsamverkehr

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13.10.2026, Die Regierung verstärkt die Förderung des Langsamverkehrs. Mit vier koordinierten Strategien schafft sie den Rahmen für dessen Weiterentwicklung. Die Regierung hat die Strategien für den Fussverkehr, den Veloverkehr und die Wanderwege verabschiedet. Die Mountainbike-Strategie hat der Kantonsrat bereits im Sommer 2025 als Anhang zum VIII. Nachtrag zum Strassengesetz zur Kenntnis genommen.

Mit den Strategien für den Fussverkehr, den Veloverkehr, die Wanderwege und das Mountainbike legt die Regierung die Stossrichtungen für die zukünftige Entwicklung des Langsamverkehrs fest. Die Strategien definieren den Rahmen und enthalten konkrete Massnahmen, welche die sichere, attraktive und nachhaltige Mobilität im Kanton St.Gallen stärken.

Bereits in der Erarbeitung des Projektbeschriebs zur Beantwortung der Motion 42.20.17 «St.Gallen braucht eine Mountainbike-Strategieneues Fenster» zeigte sich, dass Synergien zwischen den einzelnen Bereichen besser genutzt werden können. Die unterschiedlichen Arten des Langsamverkehrs werden mit den vier Langsamverkehrs-Strategien sinnvoll aufeinander abgestimmt.

Vier Strategien – ein gemeinsames Ziel

hat der Kantonsrat in der Sommersession 2025 als Anhang zum VIII. Nachtrag zum Strassengesetz zur Kenntnis genommen. Mit den dazugehörenden Gesetzesänderungen und den Erläuterungen in der Botschaft werden die Leitplanken für den Mountainbike-Sport im Kanton St.Gallen gesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Mountainbike-Strategie ist die Koexistenz – also das Miteinander der unterschiedlichen Nutzergruppen.

Parallel dazu erarbeitete das Bau- und Umweltdepartement gemeinsam mit dem Volkswirtschaftsdepartement, den Regionen und den Gemeinden drei weitere Strategien zuhanden der Regierung: jeweils eine für den Fussverkehr, für den Veloverkehr sowie für die Wanderwege.

Der Fussverkehr ist ein zentraler Bestandteil der Mobilität. Praktisch jeder Weg beginnt oder endet mit einem Abschnitt, der zu Fuss zurückgelegt wird. Die Fussverkehr-Strategie zeigt auf, wie attraktive und sichere Bedingungen für den Fussverkehr geschaffen und das Gehen als selbstverständliche Form der Fortbewegung gestärkt werden können.

Die Wanderweg-Strategie zielt darauf ab, die hohe Qualität der bestehenden Wanderwege zu erhalten und diese gezielt weiterzuentwickeln. Sie trägt dazu bei, die touristische und gesundheitsfördernde Bedeutung der Wanderwege langfristig zu sichern. Die Velo-Strategie schafft die Grundlage für eine koordinierte Weiterentwicklung des Veloverkehrs und berücksichtigt dabei auch die Vorgaben des Bundesgesetzes über Velowege. Der Kanton definiert derzeit gemeinsam mit den Gemeinden das kantonale Velowegnetz neu. Ziel ist die Schaffung von attraktiven, durchgängigen und sicheren Veloverbindungen über den gesamten Kanton.

Gemeinsame Umsetzungsplanung

Die Massnahmen aus den Strategien werden in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt. Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für Gemeindestrassen und -wege sind weiterhin die Gemeinde zuständig. Der Kanton unterstützt sie mit praxisorientierten Leitfäden, Merkblättern und Kommunikationsmassnahmen. Die einzelnen Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den direkt involvierten Akteurinnen und Akteuren erarbeitet.

Beim Fussverkehr sind keine zusätzlichen kantonalen Massnahmen vorgesehen. Die Planung und Umsetzung von Fussverkehrsanlagen liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Der Kanton unterstützt sie durch Beratung und fachliche Begleitung. Zudem stehen den Gemeinden bereits bewährte Merkblätter, Leitfäden sowie weitere Hilfsmittel für die Planung, Information und Umsetzung des Fussverkehrs zur Verfügung.

Massnahmenplanung ab Frühjahr 2027

In den kommenden Monaten erstellt das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen für die Planung und Umsetzung der Velo-, Mountainbike- und Wanderweg- Strategie einen übergeordneten Massnahmenkatalog. Damit werden Synergien und Abhängigkeiten zwischen den Strategien sichergestellt und optimal genutzt.

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Über Kantonale Verwaltung St. Gallen:

Der Kanton St. Gallen wurde 1803 auf Antrag des helvetischen Abgeordneten Karl Müller-Friedberg von Napoleon geschaffen. Das Gebiet des Kantons entstand aus der Verschmelzung der übrig gebliebenen Stücke der helvetischen Kantone Linth und Säntis abzüglich der wiederhergestellten Kantone Glarus und Appenzell.

Der neu gebildete Kanton St. Gallen trat gemeinsam mit den anderen neuen Kantonen Thurgau, Waadt, Aargau, Graubünden und Tessin als gleichberechtigtes Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Die kurzzeitig auf dem st. gallischen Territorium gebildeten helvetischen Kantone Linth und Säntis wurden aufgelöst.

Der junge Kanton gab sich 1803 und 1814 die ersten Kantonsverfassungen und konnte sich in der nachnapoleonischen Zeit gegenüber territorialen Ansprüchen des ehem. Fürstabts von St. Gallen, Pankraz Forster, einerseits und gegenüber separatistischen Kantonsteilen andererseits behaupten.

In der Verfassung von 1814 wurden aufgrund der konfessionellen Heterogenität des Kantons Angelegenheiten wie Kirchen-, Ehe- und Schulsachen nicht dem Staat, sondern den beiden (katholischen und reformierten) sogenannten 'Kantonsteilen' überantwortet, so dass neben dem allgemeinen gesetzgebenden Grossen Rat (heute Kantonsrat) auch ein katholischer und ein reformierter Grosser Rat eingeführt wurde (konfessioneller Dualismus).

1831 wurde eine repräsentativ-demokratische Verfassung eingeführt, die mit dem 'Volksveto' bereits erste direkt-demokratische Züge aufwies und das bisherige oligarchische Regime ablöste. 1861 übernahm der Staat nach heftigen Streitigkeiten das bisher kirchliche Schulwesen. Die starke Konfessionalisierung des Kantons prägte St. Gallen aber noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein. 1875 wurde das 'Volksveto' durch das fakultative Referendum (Einspracherecht des Volkes gegen Gesetze) ersetzt.

In der neuen Verfassung von 1890 wurden mit der Einführung der Volksinitiative (Recht des Volkes, Gesetze vorzuschlagen), der Erleichterung das Referendums und der Volkswahl des Regierungsrates die Volksrechte modernisiert. Dieses Grundgesetz galt, mit vielen Änderungen, bis zum Erlass der heutigen Verfassung von 2001, welche in erster Linie die zahlreichen verfassungsrechtlichen Neuerungen der vergangenen hundert Jahre zusammenfasste und die Reorganisation des Kantons besiegelte.

Die überschaubare Metropole der Ostschweiz hat eine reizvolle, verkehrsfreie Altstadt. Wahrzeichen ist die Kathedrale mit der Stiftsbibliothek, in der wertvolle, zum Teil handgeschriebene und über tausendjährige Dokumente aufbewahrt werden. Der gesamte Stiftsbezirk wurde 1983 zum UNESCO- Weltkulturerbe erklärt. In der Altstadt fallen die zahlreichen, mit prächtigen und oft buntbemalten Erkern geschmückten Bürgerhäuser aus dem 16. bis 18. Jahrhundert auf. Abwechslungsreich ist auch die Gastronomie der Stadt. Sie reicht vom traditionellen Erststockrestaurant bis zum gemütlichen Strassencafé und lädt zum Verweilen und zum Geniessen lokaler und internationaler Spezialitäten ein. Die Stadt ist ausserdem ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen ins Appenzeller- und St. Gallerland.

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