Schweizer Tierschutz STS fordert Verbot bleihaltiger Munition


Schweizer Tierschutz STS

News von Schweizer Tierschutz STS

16.06.2022, Blei ist bereits in geringen Dosierungen für Mensch und Tier schädlich und reichert sich im Organismus an. Eine bedeutende Quelle für Bleivergiftungen liegt in der bleihaltigen Jagdmunition. Der Schweizer Tierschutz STS fordert deshalb ein weitgehendes Verbot dieser giftigen Munition.

In den Schweizer Alpen wurde bereits 2015 wissenschaftlich belegt, dass Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen erlegen sind, nachdem sie Reste von Wildtieren gefressen haben, die mit bleihaltiger Munition erlegt worden sind. Der schädliche Einfluss bleihaltiger Munition auf Greifvögel wurde dieses Jahr europaweit nachgewiesen*. Das Wildbret für den menschlichen Konsum kann auch mit Blei kontaminiert sein. Das Bundesamt für Landwirtschaft und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt deshalb Kindern bis zum 7. Lebensjahr, Stillenden, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch bereits heute, auf den Verzehr von mit Bleimunition erlegtem Wild zu verzichten. Nationalrätin Martina Munz (SP/SH), Mitglied des Zentralvorstands Schweizer Tierschutz STS, verlangt nun in einer Motion ein weitgehendes Verbot von Bleimunition.

Gefahr für Tiere an der Ursache bekämpfen

Der Bundesrat hat im Änderungsentwurf der Jagdverordnung vom Mai 2020 vorgesehen, bleihaltige Munition sowie Kupfer- und Zinkschrot bei Wasservögeln zu verbieten. Die Verordnung wurde bereits in die Vernehmlassung gegeben, anschliessend aber nicht in Kraft gesetzt, weil das Jagdgesetz im September 2020 abgelehnt wurde.

Durch die Verordnungsänderung lässt sich verhindern, dass die Reste der geschossenen Tiere mit Bleipartikeln belastet sind. «Damit wird die Gefahr der Bleivergiftung von Steinadlern, Bartgeiern oder anderen Greifvögeln, die von diesen Resten fressen, an der Ursache bekämpft», sagt Nationalrätin Martina Munz. Da auch Paarhufer und Murmeltiere als Wildbret gegessen werden, verbessert diese Bestimmung auch den Gesundheitsschutz des Menschen. Zudem soll die Verwendung von Bleischrot für die Jagd auf Feld- und Schneehasen verboten werden. Gemäss neuen Erkenntnissen sind weitere Metalle wie Zink oder Kupfer für Wasserorganismen stark giftig. Aus diesem Grund soll auch das Verwenden von Kupfer- und Zinkschroten für die Wasservogeljagd verboten werden.

Ausnahme bleihaltige Schrotmunition

Von einem allgemeinen Verbot bleihaltiger Schrote kann vorläufig abgesehen werden, da beim Verschiessen von grober, bleifreier Schrotmunition aus konventionellen Jagdgewehren derzeit Sicherheitsbedenken bestehen. Das Verbot soll allerdings eingeführt werden, sobald diese Bedenken ausgeräumt werden können.

* Green RE, Pain DJ and Krone O. The impact of lead poisoning from ammunition sources on raptor populations in Europe, Science of the Total Environment, http://dx.doi.org/10.1016/j.scitotenv.2022.15 4017

Für Rückfragen

Dr. sc. nat. Samuel Furrer
Schweizer Tierschutz STS
Geschäftsführer Fachbereich
Telefon 076 345 14 48
samuel.furrer@tierschutz.com

Martina Munz
Nationalrätin (SP/SH)
079 744 44 10
martina.munz@parl.ch



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Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.

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Quellen:
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