Die Genossenschaftsmitglieder haben entschieden: Migros-Filialen bleiben schweizweit alkoholfrei


Migros-Genossenschafts-Bund

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16.06.2022, Zürich - Die Migros-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter haben eine klare Wahl getroffen: In allen zehn regionalen Genossenschaften stimmten sie dafür, in den Migros Supermärkten weiterhin keine alkoholischen Getränke anzubieten.

Bis zum 4. Juni 2022 hatten die Mitglieder der Migros-Genossenschaften die Möglichkeit, «Oui» oder «Non» zu stimmen. «Oui» stand für die Aufhebung des Alkoholverbots in der Migros, «Non» für den Status Quo. Nun liegen die Ergebnisse vor. Die Supermärkte, Restaurants und Take-Aways aller zehn regionalen Genossenschaften bleiben auch in Zukunft alkoholfrei. In allen Regionen haben sich die Mitglieder dafür ausgesprochen, das seit 1928 existierende und in den Statuten verankerte Verkaufsverbot für Alkohol beizubehalten. Für eine Änderung dieser Praxis wäre eine Mehrheit von jeweils zwei Dritteln der Stimmen notwendig gewesen.

Anstoss zur Diskussion aus der Basis

Das Interesse an der Abstimmung war gross. Insgesamt beteiligten sich über 630'000 Genossenschafterinnen und Genossenschafter an den Urabstimmungen – so viele wie nie zuvor. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 29 Prozent. «Das zeigt eindrücklich, die grosse Verbundenheit der Bevölkerung mit der Migros und ihren demokratischen Werten», sagt Ursula Nold, Präsidentin der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB). «Das Ergebnis ist nicht überraschend, weil alle Umfragen auf ein klares Nein hindeuteten. Die Hürde für eine Statutenänderung war mit einer Zweidrittelmehrheit sehr hoch. Gewonnen hat die Migros-Demokratie. Und ich bin froh, dass die Genossenschafterinnen und Genossenschafter klar und schweizweit übereinstimmend entschieden haben», sagt Ursula Nold.

Marianne Meyer, Präsidentin der MGB-Delegiertenversammlung, hält fest: «Der Anstoss, das Alkoholverbot wieder einmal grundsätzlich zu diskutieren, kam aus der Basis der Delegierten und nicht aus dem Management. Nun hat unsere Basis der Genossenschafterinnen und Genossenschafter unmissverständlich entschieden. So etwas ist nur in der Migros-Gemeinschaft möglich.»

Alkoholfreies Migros-Bier «Non» kommt

Wie für diesen Abstimmungsausgang bereits angekündigt, wird es dennoch eine sichtbare Änderung im Sortiment der Migros-Filialen, Migros-Restaurants und Migros-Take-Aways geben. Voraussichtlich ab 2023 wird dort das alkoholfreie Migros-Bier «Non» angeboten. «Bereits heute bieten wir vielfältige alkoholfreie Getränke-Alternativen an, zum Beispiel für trendige Apéros», sagt Ursula Nold. «Das alkoholfreie Migros-Bier steht fortan als sichtbares Symbol für die Migros-Demokratie in den Läden.»

Jahresrechnungen und Online-Abstimmung

Neben der Alkoholfrage stimmten die Genossenschafterinnen und Genossenschafter wie jedes Jahr auch über die Jahresrechnung und die Verwendung des Bilanzgewinns ihrer Genossenschaft ab. Ausserdem befanden sie über eine Statutenänderung zur digitalen Ausübung der Mitgliedschaftsrechte und somit über die Möglichkeit, in ihrer Genossenschaft künftig online abstimmen zu können.

Für Ursula Nold zeigen die Abstimmungsergebnisse: «Migros bleibt Migros. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben sich in der Alkoholfrage zu einem traditionellen Merkmal bekannt. Mit dem Ja zu Online-Abstimmungen setzten sie gleichzeitig ein deutliches Signal, dass sich die Migros fortschrittlich weiterentwickeln soll, wie dies seit jeher zu ihrem Wesen gehört.»


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Über Migros-Genossenschafts-Bund:
Die Migros gehört zu den grössten Detailhändlern der Schweiz. Konsumenten und Konsumentinnen finden in den zahlreichen Verkaufsstellen die Produkte für den täglichen Gebrauch.

Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) mit Sitz in Zürich nimmt verschiedene Aufgaben innerhalb der Migros wahr.

Der MGB bildet gemeinsam mit den zehn Migros-Genossenschaften, der Eigenindustrie, den Dienstleistungsunternehmen sowie den weiteren zugehörigen oder nahe stehenden Betrieben, Organisationen und Stiftungen die Migros-Gruppe.

Die wichtigsten Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion.

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