Der Bundesrat hat die Anwendung der neuen Zollgesetzgebung in verschiedenen Verordnungen konkretisiert. Kernstück der Vorlage bildet dabei die Schaffung einer neuen Rahmenverordnung (BAZG-Vollzugsaufgabenverordnung; BAZG-VV). Diese konkretisiert die Entlastung der Wirtschaft von administrativem Aufwand und spezifiziert die Harmonisierung sowie Digitalisierung der Verfahren. Vorgesehen sind Vereinfachungen bei der Abgabenerhebung sowie bei der Abwicklung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG.
Daneben werden mehrere Verordnungen totalrevidiert. Dazu gehört insbesondere die neue Zollabgabenverordnung (ZoV), welche die bisherige Zollverordnung (ZV) ablöst. Darüber hinaus enthält das Vernehmlassungspaket verschiedene abgaberechtliche Verordnungen, die aufgrund des Rahmengesetzes (BAZG- Vollzugsaufgabengesetz; BAZG-VG) und der Rahmenverordnung (BAZG-VV) ebenfalls totalrevidiert werden. Dies betrifft die Tabaksteuerverordnung, die Biersteuerverordnung, die Automobilsteuerverordnung, die Mineralölsteuerverordnung sowie die Alkoholverordnung.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027.
Die Verordnungsänderungen konkretisieren das am 20. Juni 2025 vom Parlament verabschiedete neue Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG (BAZG-VG) sowie das neue Zollabgabengesetz (ZoG). Während das ZoG die zollrechtlichen Abgaben regelt, werden mit dem BAZG-VG die Vollzugsaufgaben des BAZG in einem eigenständigen Rahmengesetz zusammengeführt und harmonisiert.
Die neuen gesetzlichen Grundlagen bilden zugleich die Basis für die Vereinfachung, Harmonisierung und durchgängige Digitalisierung der Prozesse. Sie schaffen damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von DaziT, dem Digitalisierungs- und Transformationsprogramm des BAZG. Im Rahmen von DaziT werden die Zoll- und Abgabenerhebungsprozesse nachhaltig digitalisiert, vereinfacht und harmonisiert.
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