Zollverordnungen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

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14.10.2026, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 die Vernehmlassung des Verordnungspakets zur Totalrevision des Zollrechts eröffnet. Die umfassende Modernisierung der rechtlichen Grundlagen ist ein wichtiger Bestandteil des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT und der damit verbundenen organisatorischen Weiterentwicklung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Der Bundesrat hat die Anwendung der neuen Zollgesetzgebung in verschiedenen Verordnungen konkretisiert. Kernstück der Vorlage bildet dabei die Schaffung einer neuen Rahmenverordnung (BAZG-Vollzugsaufgabenverordnung; BAZG-VV). Diese konkretisiert die Entlastung der Wirtschaft von administrativem Aufwand und spezifiziert die Harmonisierung sowie Digitalisierung der Verfahren. Vorgesehen sind Vereinfachungen bei der Abgabenerhebung sowie bei der Abwicklung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG.

Daneben werden mehrere Verordnungen totalrevidiert. Dazu gehört insbesondere die neue Zollabgabenverordnung (ZoV), welche die bisherige Zollverordnung (ZV) ablöst. Darüber hinaus enthält das Vernehmlassungspaket verschiedene abgaberechtliche Verordnungen, die aufgrund des Rahmengesetzes (BAZG- Vollzugsaufgabengesetz; BAZG-VG) und der Rahmenverordnung (BAZG-VV) ebenfalls totalrevidiert werden. Dies betrifft die Tabaksteuerverordnung, die Biersteuerverordnung, die Automobilsteuerverordnung, die Mineralölsteuerverordnung sowie die Alkoholverordnung.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027.

Die Verordnungsänderungen konkretisieren das am 20. Juni 2025 vom Parlament verabschiedete neue Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG (BAZG-VG) sowie das neue Zollabgabengesetz (ZoG). Während das ZoG die zollrechtlichen Abgaben regelt, werden mit dem BAZG-VG die Vollzugsaufgaben des BAZG in einem eigenständigen Rahmengesetz zusammengeführt und harmonisiert.

Die neuen gesetzlichen Grundlagen bilden zugleich die Basis für die Vereinfachung, Harmonisierung und durchgängige Digitalisierung der Prozesse. Sie schaffen damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von DaziT, dem Digitalisierungs- und Transformationsprogramm des BAZG. Im Rahmen von DaziT werden die Zoll- und Abgabenerhebungsprozesse nachhaltig digitalisiert, vereinfacht und harmonisiert.

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Über Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:

Die Schweiz erwirtschaftet jeden zweiten Franken im Ausland. Dies kann sie nur, wenn der grenzüberschreitende Waren- und Personenverkehr reibungslos läuft. Mit unseren Dienstleistungen wollen wir Ihren Grenzübertritt möglichst erleichtern.

Gleichzeitig kontrollieren wir aber auch, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Ausserdem erheben wir eine Reihe von Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer. Darüber hinaus sind wir für die Kontrolle von Edelmetallen, die Herausgabe der Autobahnvignette, die Erhebung der LSVA und für weitere Aufgaben zuständig.

Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der EZV. Als grösstes nationales ziviles Sicherheitsorgan der Schweiz nimmt das GWK neben den Zolldienstleistungen und der Zollpolizei (Schmuggelbekämpfung) eine vielfältige Palette von Aufgaben wahr. Dazu zählen u. a.: Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung, Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel und Dokumentenfälschungen, fremdenpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Aufgaben.

Quelle: BAZG

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