Weltfunkkonferenzen werden alle drei bis vier Jahre durchgeführt. An diesen Konferenzen wird der bestehende technische Rahmen an die Bedürfnisse angepasst, die durch die Entwicklung einer wachsenden Zahl drahtloser Anwendungen entstehen.
Der dort ausgearbeitete völkerrechtliche Vertrag – das Radioreglement – regelt die Nutzung der Satelliten- Orbitalpositionen sowie des Funkfrequenzspektrums, einer begrenzten natürlichen Ressource, die auf rationelle, wirksame und wirtschaftliche Weise verwendet werden muss. Die Umsetzung der WRC- Beschlüsse erfolgt in der Schweiz im Rahmen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans, der jedes Jahr dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt wird.
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Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
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