In ihrem Entscheid vom 19. Oktober 2015 stellt die WEKO fest, dass diese Händler im März 2013 im Rahmen von regionalen Stammtischen des Verbandes der Partner des Volkswagenkonzerns (VPVW) die abgestimmte Rabattpolitik kommunizierten. Ziel dieser Treffen war die Umsetzung der vereinbarten Konditionen durch sämtliche zugelassene Händler der Marken des VW-Konzerns in der Schweiz.
Preisabsprachen sind volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellen daher einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar. Die Tatsache, dass diese Preisabrede nur während kurzer Zeit in Kraft war, wurde bei der Bemessung der Pauschalsanktionen berücksichtigt.
Die Untersuchung wurde am 22. Mai 2013 aufgrund der Selbstanzeige der AMAG Automobil- und Motoren AG eröffnet. Mit Vorabverfügung vom 8. August 2014 hat die WEKO die einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und der AMAG Automobil- und Motoren AG genehmigt und das Verfahren gegen diese Untersuchungsadressatin abgeschlossen.
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
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