Aufgrund der epidemiologischen Lage hat das eidgenössische Parlament in der Wintersession 2021 eine Änderung des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Unter anderem verlängerte das Parlament den Zeitrahmen des Schutzschirms für öffentliche Veranstaltungen (Art. 11a Covid-19-Gesetz) bis Ende Dezember 2022 (ursprünglicher Beendigungstermin: Ende April 2022).
Diese Verlängerung erfordert insbesondere eine Anpassung der Fristen und Geltungsdauer in der Covid- 19-Verordnung Publikumsanlässe. Aufgrund der Dringlichkeit führt der Bundesrat eine Sonderkonsultation im Sinne von Art. 1 Abs. 3 und 4 Covid-19-Gesetz durch. Die geänderte Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe soll am 1. Mai 2022 in Kraft treten.
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