Der 2024 mit den Torfmooren „La Gruère“, „La Chaux-des-Breuleux“ und „Plain de Saigne“ begonnene Schutz national bedeutsamer Biotope und Feuchtgebiete wird heute mit den „Étangs de Bonfol“ sowie drei weiteren Torfmooren in der Gemeinde Les Genevez – „la tourbière des Embreux“, „la tourbière à l'ouest du Prédame“ und „la tourbière des Veaux“ – fortgesetzt.
Die Schutzzonen und -bestimmungen wurden in voller Übereinstimmung mit den Bundes- und Kantonsgesetzen entwickelt. Ziel ist die nachhaltige Erhaltung der aussergewöhnlichen biologischen und landschaftlichen Qualitäten dieser Gebiete. Die Schutzgebiete umfassen sowohl die Biotope als auch deren Pufferzonen, in denen angepasste landwirtschaftliche Praktiken vorgeschrieben sind. Die Forstwirtschaft konzentriert sich auf die Aufwertung von Feuchtgebieten und Waldweiden. Die in den Mooren gelegenen Waldbestände werden als Waldreservate ausgewiesen.
Die in diesen wertvollen Naturräumen erlaubten menschlichen Aktivitäten müssen die Empfindlichkeit und Ruhe der Gebiete respektieren, die von höchster Bedeutung sind. Daher werden Verhaltensregeln erlassen. Konkret verboten sind Bauarbeiten, Zelten, offenes Feuer, die Nutzung von Booten auf Gewässern, der Einsatz von Drohnen, das Sammeln von Pflanzen oder Beeren sowie jegliche Störung der Tierwelt. Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Dieser Veröffentlichung ging eine umfassende öffentliche Konsultation voraus. Das Projekt wurde allgemein positiv aufgenommen und führte zu zahlreichen Kommentaren und Vorschlägen, die eine Verfeinerung der Verordnungen und Pläne ermöglichten. Im Anschluss an dieses Verfahren genehmigte die Regierung des Kantons Jura den Prozess der öffentlichen Konsultation. Diese Dokumente sind elektronisch unter www.jura.ch/protection-marais abrufbar . Sie können ausserdem ab dem 6. April 2026 für einen Zeitraum von 30 Tagen in den Gemeindeverwaltungen von Basse-Vendline und Les Genevez eingesehen werden.
Der Kanton Jura verfügt über 15 Hochmoore und 13 Niedermoore von nationaler Bedeutung, die zusammen 21 eigenständige Gebiete bilden. Alle diese Gebiete sind oder werden als kantonale Naturschutzgebiete mit aktualisierten Bestimmungen ausgewiesen. Mit der Veröffentlichung der Schutzverordnungen für die vier genannten Gebiete leitet der Staat somit die zweite Phase dieses Legalisierungsprozesses ein und bekräftigt sein Engagement für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität.

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