Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge - Vernehmlassung des Vorentwurfs

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04.11.2026, Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) schickt einen Vorentwurf zur Teilrevision des 2004 verabschiedeten Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge (GBMF) in die Vernehmlassung. Das aktuelle System, das auf den Hubraum abstellt, passt nicht mehr zur Elektrifizierung des Fahrzeugparks. Der Vorentwurf sieht vor, alle Fahrzeuge derselben Kategorie unabhängig von ihrem Antrieb ähnlich zu besteuern und vorübergehend einen Bonus zugunsten von emissionsfreien Fahrzeugen einzuführen.

Das Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge (GBMF) besteuert gegenwärtig die meisten Fahrzeuge nach ihrem Hubraum. Dieses Kriterium ist auf Elektrofahrzeuge nicht anwendbar. Diese werden derzeit nach ihrer Leistung besteuert. Diese Fahrzeuge, deren Bestand stark wächst, werden deutlich tiefer besteuert als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bis Dezember 2024 war der Steuerbetrag für diesen Fahrzeugtyp auf maximal 160 Franken beschränkt. Diese Obergrenze wurde durch ein Dekret abgeschafft, das bis Ende 2029 befristet gilt. Nach Ablauf des Dekrets muss diese Übergangsregelung durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden. Die Teilrevision des GBMF zielt somit darauf ab, ein gerechteres und vom Fahrzeugantrieb unabhängiges Besteuerungssystem zu schaffen und gleichzeitig den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität zu begleiten. Es gilt zudem, dauerhaft die Stabilität sowie die Vorhersehbarkeit der Einnahmen zu gewährleisten.

Den Vorentwurf der Teilrevision des GBMF bereitete eine vom Staatsrat eingesetzte Arbeitsgruppe vor, in der die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) sowie weitere kantonale Dienststellen und Branchenverbände vertreten waren. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe durch externe Experten. Bei den Partnern der DSUS wurde eine Vorkonsultation durchgeführt.

Der Vorentwurf sieht die Abschaffung der Besteuerung nach dem Hubraum vor, damit alle Fahrzeuge derselben Kategorie unabhängig von ihrem Antrieb auf einer einheitlichen Grundlage besteuert werden. Somit würden leichte Personenwagen (Verbrennungs- und Elektrofahrzeuge) nach ihrem Gesamtgewicht und ihrer Leistung besteuert. Motorräder würden auf der Grundlage ihrer Leistung besteuert. Um den ökologischen Wandel zu unterstützen, werden technische Ausgleichsmassnahmen beim Gewicht und bei der Leistung eingesetzt, um den Besonderheiten von Elektro- und Hybridfahrzeugen Rechnung zu tragen, die häufig schwerer und leistungsstärker sind. Der Vorentwurf sieht ausserdem einen Übergangsbonus vor. Dieser reduziert die Steuer für emissionsfreie leichte Personenwagen um 25 Prozent und für alle anderen Fahrzeugkategorien wie emissionsfreie Lastwagen um 50 Prozent. Dieser Bonus ist für eine Dauer von einem Jahr vorgesehen und kann für maximal sechs Jahre jährlich vom Staatsrat verlängert werden.

Der Revisionsentwurf sieht keine Erhöhung der durchschnittlichen Steuer pro Fahrzeug vor. Das Wallis behielte so eine der niedrigsten Motorfahrzeugsteuern der Schweiz. Die Steuerbelastung verteilt sich jedoch unterschiedlich auf die Antriebsarten: Elektrofahrzeuge werden künftig mehr Steuern entrichten als heute.

Der Staatsrat hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) ermächtigt, diesen Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 15. Dezember 2026. Es ist öffentlich und alle interessierten Kreise sind zur Teilnahme eingeladen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter: www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen.

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Über Kantonale Verwaltung Wallis:

Das um 25 v. Chr. von den Römern eroberte und danach zur Provinz Rätien gehörende Gebiet wurde im 5. Jahrhundert im Bereich des Unterwallis von Burgundern besetzt, während sich im heutigen Oberwallis Alemannen niederliessen. 999 kam die Grafschaft Wallis an den Bischof von Sitten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eroberten die bäuerlichen Gemeindeorganisationen (die 7 Zenden) des Oberwallis das inzwischen zu Savoyen gehörende Unterwallis und unterstellten es bis 1798 ihrer Verwaltung.

Im 16. Jahrhundert erzwang das Wallis die Unabhängigkeit von bischöflicher Herrschaft. 1802 erklärte Napoleon I. das Gebiet zur unabhängigen Republik und 1810 zum französischen Département du Simplon. 1815 trat das Wallis als 22 Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Eine Verfassung wurde 1907 verabschiedet, die Frauen des Kantons sind seit 1970 wahlberechtigt.

Finden - erleben - verstehen. Über dem Talboden flimmert die Hitze. Durch Wälder und Rebberge murmelt das Wasser in den Suonen.

Von Gletschern her weht ein kühler Wind. Die Berggipfel sind hier dem Himmel ein bisschen näher als andernorts. Wie ein blaues Band die Rhone, gespeist von unzähligen Bächen aus steilen Seitentälern, im rauhen Goms stürmisch, im Unterwallis beschaulicher. Sie zieht vorbei an Bergdörfern mit sonnengebräunten Holzhäusern, vorbei an Städten mit alter Geschichte und neuen Impulsen, vorbei an Obstgärten und Rebbergen, bis zur Einmündung in den Genfersee. Eine Landschaft, geprägt von Gegensätzen, schroffen Felsen, Hochalpen, deutscher und französischer Sprache und Mentalität. Land der Viertausender, Land der grössten Gletscher, Land der Alpenpässe.

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