Was die Höchstgrenze umfasst
Teil der eingereichten Revision ist eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte der ärztlichen Leistung. Die Tarifpartner haben dafür einen Wert von 1'577 Taxpunkten vorgelegt. Grundlage ist ein Beschluss des Parlaments im Kostendämpfungspaket 2.
Die Grenze gilt nur für die ärztliche Leistung im TARDOC zulasten der Grundversicherung. Nicht mitgerechnet werden Infrastruktur- und Personalleistungen, ambulante Pauschalen, Zuschläge für Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis sowie ärztliche Berichte und Gutachten. Berechnet wird sie pro Ärztin oder Arzt anhand der persönlichen GLN als Monatsdurchschnitt: Die Taxpunkte eines Kalendermonats werden durch die Zahl der Tage geteilt, an denen ärztliche Leistungen abgerechnet wurden. Einzelne Tage über dem Wert führen deshalb nicht automatisch zu einer Überschreitung.
Laut FMH überschreiten nach den Auswertungen der ärzteeigenen nationalen Datensammlung mehr als 93 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte die Grenze nicht. Wie eine Überschreitung gehandhabt würde, ist noch nicht festgelegt.
Was Praxen jetzt prüfen können
Unabhängig vom Entscheid des Bundesrats stellen sich drei Fragen. Bildet die eingesetzte Software die neue Tarifversion rechtzeitig zum Jahreswechsel ab? Entsteht die Leistungserfassung während der Behandlung, oder wird sie abends nachgetragen? Wer laufend erfasst, sieht schon während des Monats, wo die Praxis steht. Und zeigt die Auswertung den Monatsdurchschnitt je Ärztin und Arzt oder nur den Durchschnitt der ganzen Praxis?
Für Gruppenpraxen und Ärztezentren ist der letzte Punkt entscheidend, weil die Grenze für jede Person einzeln gilt.
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