Ende Januar 2017 hiess das Bundesverwaltungsgericht das Gesuch einer Privatperson gut, die die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren verlangte. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 6. März 2017 auch die von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihren Partnern FRC und ACSI eingereichten vier Musterbegehren gutgeheissen und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verpflichtet, zwischen 2005 und 2015 bezahlte Mehrwertsteuern an die Beschwerdeführer zurückzuerstatten. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden. Insgesamt vertreten die SKS und ihre Partner FRC und ACSI rund 4800 Haushalte und Unternehmen, die sich im Jahr 2015 registriert haben. Die SKS hat sich entschieden, zusätzliche geprellte Gebührenzahler zu vertreten. Ab sofort kann man sich deshalb wieder registrieren und die SKS beauftragen, ihre Interessen wahrzunehmen. Die SKS wird kostenlos alle Gebührenzahler vertreten, die die nötigen Dokumente übermitteln. Anmelden kann sich jeder Gebührenzahler, unabhängig davon, ob er SKS-Gönner ist.
Die SKS und ihre Partner FRC und ACSI streben allerdings eine generelle Lösung für alle – auch für die nicht registrierten – Gebührenzahler an. Die SKS ruft deshalb BAKOM-Direktor Philipp Metzger in einem offenen Brief auf, auf den Weiterzug der Urteile an das Bundesgericht zu verzichten und die Mehrwertsteuer umgehend allen Gebührenzahlern zurückzuerstatten. Dieser Aufruf kann auf der SKS- Website mitunterzeichnet werden – bisher sind bereits über 11‘000 Unterschriften zusammengekommen.
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Sara Stalder
Geschäftsleiterin SKS
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