Etliche Veranstaltungen werden aufgrund des bundesrätlichen Verbotes verschoben oder abgesagt. Aus juristischer Sicht ist der Fall klar, denn die Ticketpreise müssen von den Veranstaltern zurückerstattet werden.
Auch wenn der Anlass verschoben wird, hat der Käufer oder die Käuferin ein Recht auf Rückerstattung, falls der Verschiebungstermin nicht zusagt.
Musterbriefe für die Rückerstattung Der Konsumentenschutz stellt für die Kaufpreis-Rückerstattung auf seiner Website entsprechende Musterschreiben zum Download bereit. In den Schreiben wird den Veranstaltern die Pflicht zur Rückerstattung juristisch begründet.
Schreiben an Veranstalter Die betroffenen Veranstalter in der Schweiz erhielten ein Schreiben, in welchem die Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf die Rechtslage aufmerksam macht.
Die Veranstalter werden in dem Schreiben aufgefordert, die Rückzahlungen, beziehungsweise bei den Verschiebungen die entsprechenden Rückerstattungsgesuche, rasch und unbürokratisch abzuwickeln.
Meldeplattform Konsumenten, die bei den Veranstaltern auf Widerstand stossen oder Probleme bei der Rückabwicklung haben, können dies dem Konsumentenschutz über ein Online-Meldeformular mitteilen.
Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Geschäftsleiterin Sara Stalder
031 370 24 24
info@konsumentenschutz.ch

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