Kein Ständemehr: für eine starke Schweiz

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Schweizerischer Städteverband
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05.10.2026, Bern (ots) - Als Zentren der Wirtschaft, Forschung und Innovation sind die Schweizer Städte auf stabile Beziehungen mit der EU und damit die neuen bilateralen Verträge angewiesen. Für Staatsverträge dieser Art verlangt die Verfassung das fakultative Referendum mit Volksmehr. Das Ständemehr ist nicht vorgesehen; es würde das Stimmgewicht der urbanen Bevölkerung unverhältnismässig schmälern.

Die Bilateralen III sind für eine starke Schweiz, ihre Städte und Agglomerationen von zentraler Bedeutung: Sie sichern stabile Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, Forschung, Innovation, Bildung und Kultur der Schweiz. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für vergleichbare Abkommen: Staatsverträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen unterstehen dem fakultativen Referendum; die Verfassung verlangt hierfür kein Ständemehr. Auf diesem Weg haben die Stimmberechtigten bereits die Bilateralen I und Schengen/Dublin genehmigt, jeweils mit dem Volksmehr. Das Ständemehr ist ein Pfeiler des Föderalismus, weicht aber vom Grundsatz "eine Person, eine Stimme" ab. Wann es zur Anwendung kommt, muss sich daher klar aus der Verfassung ergeben und darf nicht von Fall zu Fall entschieden werden. Sonst wird aus dem Schutz der Minderheit eine Benachteiligung der Mehrheit. Das würde einer starken Schweiz nicht anstehen.

Pressekontakt:

Benjamin Fröhlich, Leiter Kommunikation
medien@staedteverband.ch
031 356 32 44

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Über Schweizerischer Städteverband:

Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.

Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.

Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.

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