Dabei wird Roche alle Vorgaben der Behörden des Bundes und des Kantons Basel-Stadt zum Gesundheitsschutz erfüllen.
Allerdings rät Roche weiterhin und eindringlich allen Aktionärinnen und Aktionären im Sinne von gesundheitlichen Vorsorgemassnahmen von einer physischen Teilnahme (insbesondere bei alters- oder krankheitshalber bestehender Schwächung) an der Generalversammlung ab.
Eine solche erfolgt trotz Gesundheitsschutzmassnahmen auf eigenes Risiko.
Anstatt einer physischen Teilnahme empfiehlt Roche Aktionärinnen und Aktionären erneut die elektronische Fernabstimmung und die Übertragung ihrer Stimme an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin.
Diese kann mittels zugestellter Login-Daten erfolgen, welche angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre erhalten haben.
Medienkontakt:
Medienstelle Roche-Gruppe
Nicolas Dunant
061 688 88 88
media.relations@roche.com

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