Regierungsbulletin vom 13. Oktober 2026 - Kanton Basel-Land

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14.10.2026, Die totalrevidierte Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Seltisberg vom 3. Juni 2026. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 11. Juni 2025 beschlossene Mutation des Zonenplans Siedlung «Gebäudeschutzkategorie Unterdorfstrasse Nr. 64b» mit Ausnahme einer geringfügigen Änderung. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen am 10. Dezember 2025 beschlossene Mutation zum Quartierplanreglement «Grübelacker». Das von der Einwohnergemeindeversammlung Thürnen am 10. Juni 2026 beschlossene Strassenreglement.

Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 39 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.

100. Geburtstage

Am Mittwoch, 16. Dezember 2026 feiert Elisabetha Maria Dörflinger in Allschwil ihren 100. Geburtstag. Regierungsrätin Kathrin Schweizer und Staatsweibel Daniel Hofer werden der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen. Am Mittwoch, 16. Dezember 2026 feiert Alois Otto Widmer in Ormalingen seinen 100. Geburtstag. Regierungsrat Markus Eigenmann und Staatsweibel Daniel Hofer werden dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.

Festsetzung eines Arbeitstarifs für physiotherapeutische Leistungen ab dem 1. Januar 2026

Der Regierungsrat hat einen Arbeitstarif (Taxpunktwert) für die Abgeltung von physiotherapeutischen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Kanton Basel-Landschaft in der Höhe des bisherigen Tarifs von 1.03 Franken festgesetzt. Dieser Arbeitstarif gilt ab dem 1. Januar 2026 bis zum Abschluss eines Tarifvertrags respektive bis zur rechtskräftigen Festsetzung eines definitiven Tarifs.

Regierungsrat nimmt Bericht über den Waldschutzdienst zur Kenntnis

Der Regierungsrat hat den Bericht über den Waldschutzdienst in den Jahren 2020 bis 2024 zur Kenntnis genommen. Der Waldschutzdienst wird weitergeführt. Im Umgang mit biotischen Risiken sind die Kantone gemäss Art. 27 des nationalen Waldgesetzes für die Verhütung von Waldschäden und die Bekämpfung von Waldschadorganismen zuständig. Sie überwachen ihr Hoheitsgebiet, melden das Auftreten von besonders gefährlichen Schadorganismen und Quarantäneorganismen und bekämpfen diese gemäss den umfangreichen Vorgaben des Bundes aus der Wald- und Umweltschutzgesetzgebung.

Gebiete «Andil» und «Meistelberg-Bolberg» in Liesberg als Naturschutzgebiete ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen

Der Regierungsrat hat den Schutz des seit 25 Jahren bestehenden Naturschutzgebiets «Andil» in der Gemeinde Liesberg überprüft und dieses als aktualisiertes und erweitertes Schutzgebiet von nationaler Bedeutung ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das Naturschutzgebiet «Andil» in Liesberg bildet mit seinem wertvollen Waldgebiet mit den Altholzinseln und dem lichtem Wald sowie dem Offenlandgebiet mit seinen Mager- und Blumenwiesen ein vielfältiges Lebensraummosaik für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet der ehemaligen Tongrube hat aus geologischer Sicht wegen seines Fossilienreichtums nationale Bedeutung. Und die zahlreichen Weiher mit ihren insgesamt acht Amphibienarten sind als Amphibienlaichgebiete ebenfalls von nationaler Bedeutung.

Der Regierungsrat hat den Schutz des seit 25 Jahren bestehenden Naturschutzgebiets «Meistelberg-Bolberg» in der Gemeinde Liesberg überprüft und dieses als aktualisiertes und erweitertes Schutzgebiet von nationaler Bedeutung ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das Naturschutzgebiet ist eines von zwei Amphibienlaichgebieten in Liesberg, die vom Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung erfasst worden sind (Objekt BL599). Ziel ist die langfristige Erhaltung und Förderung der wertvollen Lebensräume mit ihrer Vielfalt an seltenen, geschützten sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.

Berechnung des IK-Tarifs für Musikschulen wird neu geregelt

Der Regierungsrat passt die Verordnung für die Musikschule an. Die Berechnung des Tarifs für die interkommunale Zusammenarbeit wird an die seit Jahren gelebte Praxis angepasst und künftig auf den durchschnittlichen Lehrpersonenlöhnen inklusive Sozialleistungen statt auf den Vollkosten basieren. Gleichzeitig werden veraltete organisatorische Bezeichnungen aus der Verordnung entfernt.

Jahresrechnung 2025 der Interkantonalen Lehrmittelzentrale

Der Regierungsrat genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2025 der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz), welche einen Aufwandsüberschuss von 309’238 Franken aufweist.

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Über Kantonale Verwaltung Basel Land:

Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.

Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am 'Nein' der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel- Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu.

Der Kanton Baselland ist reich an landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Höhepunkten. Klassische Konzerte, die Spuren der Römer, eine Schifffahrt auf dem Rhein oder eine Einkaufstour in einem unserer historischen Städtchen sind nur wenige Vorschläge, die zeigen, dass es im Baselbiet viel zu entdecken gibt. Ob Sie als Wanderer die Höhen des Jura erkunden, oder ob Sie als Seminar- oder Geschäftsgast ins Baselbiet kommen, die Region bietet viele attraktive Details, die Ihren Aufenthalt zum Erlebnis machen.

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