Raiffeisen hatte im November 2013 entschieden, am US- Programm zur Bereinigung der steuerlichen Vergangenheit rund um die Betreuung von Kunden mit US- Bezug teilzunehmen und reichte dem amerikanischen Justizdepartement (DoJ) am 31. Dezember 2014 einen entsprechenden Letter of Intent zur Teilnahme in der Kategorie 3 ein. Die Kategorie 3 richtet sich an Banken, die kein US-amerikanisches Steuerstrafrecht verletzt haben. Die am 21. Dezember 2016 abgeschlossene Vereinbarung schafft Rechtssicherheit und beendet den Steuerstreit ohne Zahlung einer Busse.
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