Die Aufstellung der Rückzahlungsfristen beruht auf der Selbstdeklaration der Krankenversicherer: Das BAG hat die einzelnen Krankenversicherer aufgefordert, alle im Jahr 2014 abgerechneten Leistungen mittels eines Fragebogens auszuwerten.
Gemäss dieser Auswertung benötigte ÖKK im Durchschnitt zwei Arbeitstage – gemessen vom Tag an, an dem die Rechnung bei ÖKK eingegangen ist, bis zur Auslösung der Zahlung bei ÖKK. Der Durchschnitt bei allen Krankenversicherern beträgt zehn Arbeitstage.
Die rasche Rückerstattung von Rechnungsbeträgen an die Versicherten ist ein wesentlicher Pfeiler des Qualitätsverständnisses von ÖKK.
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Bruno Schatz Leiter Unternehmenskommunikation
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