Sollen die Krankenversicherer dazu verpflichtet werden, ihre gesamten Kapitalerträge zur Prämiensenkung einzusetzen, um die Versicherten zu entlasten? In seiner Stellungnahme zum Postulat 22.3930 Feller vertritt der Bundesrat den Standpunkt, dass das heutige freiwillige System sich bewährt hat und bereits zur Prämiensenkung beiträgt. So haben die Versicherer die Möglichkeit, einen Anteil der Kapitalerträge von den durch die obligatorische Krankenversicherung zu deckenden Kosten abzuziehen. Die meisten Versicherer tun dies, wenn ihre Solvabilität gut ist.
Nach Ansicht des Bundesrats ermöglicht der freiwillige Charakter dieses Mechanismus die Vermeidung zusätzlicher Prämienschwankungen und bei Bedarf die Verwendung von Kapitalerträgen zur Reservebildung. Die Einführung eines Obligatoriums ist zurzeit nicht erforderlich.
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