Im Zentrum der Evaluation stand, welche Erfahrungen die Anspruchsgruppen mit dem Kostenteiler machen, ob sich die Regelung bewährt hat oder Anpassungen notwendig sind. Die Evaluation kombinierte quantitative und qualitative Methoden. Ausgewertet wurden die Jahre 2023 und 2024; befragt wurden das Departement des Innern, die Ämter für Kindes- und Erwachsenenschutz, 13 Organisationen sowie die Gemeinden. Von den 30 angefragten Gemeinden haben deren 25 an den Einzelinterviews teilgenommen.
Alle Anspruchsgruppen bezeichnen den Kostenteiler als wichtigen Fortschritt und wollen ihn weiterführen. Kostengutsprache und Abrechnung haben sich eingespielt, Hinweise auf Fehlanreize gibt es keine.
Wichtig erachtet wird u.a. die Ausdehnung der Kostentragung von freiwilligen ambulanten und stationären Massnahmen bei jungen Erwachsenen mit fehlendem unterstützendem Umfeld bis ins Alter von 25 Jahren. Des Weiteren sollen regelmässige Bedarfs- und Angebotsplanungen bestehende Lücken aufzeigen und damit eine Angebotsentwicklung ermöglichen, bei der eine Melde- oder Bewilligungspflicht für ambulante Angebote fachliche Standards gewährleistet und somit eine Qualitätssicherung garantiert.
Eine volle Kostenübernahme durch den Kanton, wie sie einzelne Gemeinden fordern, empfiehlt die Evaluation nicht.
Kostenteiler vereinfacht Finanzierung und Abläufe
Die Einführung des Kostenteilers hat zu einer Vereinfachung der Finanzierung und der Abläufe geführt und die finanzielle Situation der Gemeinden entschärft. Die Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen über den Kostenteiler hat somit zur Entpolitisierung des Kindesschutzes, sowie zur Stärkung von Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit beigetragen. Ein zentrales Anliegen bei der Ausgestaltung war, Fehlanreize zugunsten angeordneter Massnahmen zu vermeiden. Deshalb wurde gleichzeitig der Zugang zu freiwilligen Massnahmen erleichtert. Besonders erfreulich ist vor diesem Hintergrund die verstärkte Inanspruchnahme solcher Angebote. Sie deutet darauf hin, dass diese einem bestehenden Bedarf entsprechen und Unterstützung vermehrt frühzeitig und präventiv in Anspruch genommen wird. Das Ziel der Motion 11/19 «Fairer Kostenteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB» wurde somit erreicht.
Empfohlene Anpassungen
Die Evaluation empfiehlt, an den Grundzügen festzuhalten und in verschiedenen Bereichen gezielt nachzujustieren, beispielsweise beim Anbieten von professioneller Beratung und Begleitung im Rahmen freiwilliger Massnahmen durch regionale Sozialdienste, der Qualitätssicherung der Angebote im Kindesschutz sowie dem Angebots- und Fallmonitoring. Zudem wird empfohlen, begleitete Besuche mitzufinanzieren, ebenso wie freiwillige Massnahmen bei Bedarf bis zum 25. Altersjahr.
Die Ergebnisse sind in die Totalrevision des SEG eingeflossen, welche voraussichtlich Ende Oktober 2026 in die Vernehmlassung geht, und dienten als Grundlage für die Weiterentwicklung der gesetzlichen, strategischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen betreffend Sozialversorgung des Kantons Schwyz.
Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65

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