Das derzeitige System basiert primär auf einer Finanzierung, die sich nach der Anzahl der anerkannten Stellen und den erstattungsfähigen Gehaltskosten richtet. Es besteht seit 2003 und sichert den anerkannten Kirchen seit über zwanzig Jahren staatliche Unterstützung.
Der in Zusammenarbeit mit den beiden anerkannten Kirchen erarbeitete Entwurf schlägt vor, dieses System durch ein auf den öffentlichen Dienstleistungen für die Bevölkerung basierendes System zu ersetzen. Die staatlichen Finanzbeiträge würden sich künftig aus zwei Komponenten zusammensetzen: einem Grundbeitrag zur Deckung eines Teils der Gemeinkosten für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und spezifischen Beiträgen, die an die verschiedenen anerkannten öffentlichen Dienstleistungen gekoppelt sind.
Diese Änderung ermöglicht eine klarere Unterscheidung zwischen staatlich förderfähigen öffentlichen Dienstleistungen und anderen Aufgaben der anerkannten Kirchen. Sie ermöglicht zudem eine bessere Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung und gewährleistet gleichzeitig die Übereinstimmung mit den für andere Empfänger kantonaler Zuschüsse geltenden Grundsätzen.
Die von den Kirchen durchgeführten gemeinnützigen Aktivitäten belegen ihren bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag, vergleichbar mit dem von Organisationen wie Caritas. Die ihnen zustehende kantonale Finanzhilfe soll künftig als Sozialleistung betrachtet werden.
Der Konsultationsprozess ist bis zum 30. September 2026 für die relevanten politischen Parteien und Organisationen, den Gemeindeverband Jura und die beiden anerkannten Kirchen geöffnet.

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