An seiner Sitzung vom 4. November 2026 hat der Bundesrat die Änderungen der Beitragsverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung genehmigt.
Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung unterstützt wissenschaftsbasierte Innovationen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft. Mit der Revision sollen die bestehenden Förderinstrumente besser auf die Bedürfnisse von Start-ups, Unternehmen und Forschungseinrichtungen abgestimmt werden.
Internationale Unterstützung für Start-ups wird vereinfacht
Eine zentrale Neuerung betrifft die Internationalisierung Schweizer Jungunternehmen. Die bisherigen internationalen Unterstützungsangebote für Start-ups werden in das bestehende Coaching-Programm integriert.
Damit soll die Begleitung von Start-ups auf dem Weg in ausländische Märkte besser mit anderen Beratungsangeboten verknüpft werden. Für junge Technologieunternehmen ist die internationale Expansion häufig entscheidend, da der Schweizer Heimmarkt allein für ein starkes Wachstum zu klein sein kann.
Gleichzeitig schafft die Revision die Voraussetzungen, um Coaching- und Mentoring-Angebote künftig flexibler weiterzuentwickeln.
Welche konkreten Änderungen für einzelne Förderprogramme gelten, wird Innosuisse den betroffenen Unternehmen rechtzeitig mitteilen.
Welche Unterstützung erhalten Start-ups heute?
Bereits heute bietet Innosuisse verschiedene Coaching-Programme an. Je nach Entwicklungsphase stehen unterschiedliche Unterstützungsleistungen zur Verfügung:
- Initial Coaching: Coaching-Gutschein von bis zu CHF 10'000 für die Überprüfung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.
- Core Coaching: Coaching-Gutschein von bis zu CHF 50'000 zur Weiterentwicklung von Geschäftsstrategie, Organisation und Wachstum.
- Scale-up Coaching: Coaching-Gutschein von bis zu CHF 75'000 für Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial.
Diese Beträge entsprechen den bestehenden Angeboten und sind keine neuen Fördergelder, die durch die Revision zusätzlich bereitgestellt werden.
Die Gutscheine können für Leistungen akkreditierter Coaches eingesetzt werden. Eine direkte Barauszahlung an die Unternehmen ist nicht vorgesehen.
Firmengründung allein genügt nicht für eine Förderung
Nicht jedes neu gegründete Unternehmen erfüllt automatisch die Anforderungen von Innosuisse. Im Mittelpunkt stehen insbesondere wissenschaftsbasierte Innovationen mit Marktpotenzial und skalierbaren Geschäftsmodellen.
Eine klassische Unternehmensgründung, beispielsweise im Detailhandel oder in der Gastronomie, ist deshalb nicht mit einem innovationsorientierten Start-up gleichzusetzen.
Wie vielfältig die Schweizer Gründungslandschaft ist, zeigt die laufend publizierte Übersicht der neuen Firmen im Schweizer Handelsregister auf HELP.CH. Sie dokumentiert Neueintragungen aus unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen.
Ergänzend bietet NewStartup.ch eine Übersicht neu eingetragener Schweizer Unternehmen. Damit lassen sich aktuelle Gründungsaktivitäten und die Entwicklung der Unternehmenslandschaft verfolgen.
Ob eine neu gegründete Firma auch für eine Innovationsförderung infrage kommt, hängt dagegen von den jeweiligen Förderbedingungen und der Qualität ihres Innovationsvorhabens ab.
Auch etablierte KMU können profitieren
Die Innovationsförderung beschränkt sich nicht auf junge Unternehmen. Auch bestehende KMU können geeignete Förderangebote von Innosuisse nutzen.
Dazu gehören insbesondere Innovationsprojekte in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen sowie Beratungs- und Mentoring-Angebote.
Für kleinere Unternehmen kann der Zugang zu wissenschaftlichem Know-how ein entscheidender Faktor sein, um neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zu entwickeln.
Die Revision schafft mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung entsprechender Förderinstrumente. Ob und in welchem Umfang einzelne Unternehmen davon profitieren, hängt von der konkreten Umsetzung ab 2027 ab.
Forschungs- und Wissenssicherheit gewinnt an Bedeutung
Neben der Vereinfachung der Förderverfahren präzisiert die Revision die Anforderungen an ethische Grundsätze sowie die Forschungs- und Wissenssicherheit.
Damit reagiert die Innovationsförderung auf die wachsende Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit Forschungsergebnissen, Technologien und internationalem Wissensaustausch.
Die neuen Bestimmungen sollen klare Rahmenbedingungen schaffen und gleichzeitig die Qualität der staatlich unterstützten Innovationsprojekte sichern.
Innovationsförderung ohne zusätzliche Bundesmittel
Finanziell bleibt die Reform innerhalb des bestehenden Rahmens. Gemäss Bundesrat haben die Änderungen keine Auswirkungen auf das Fördervolumen von Innosuisse.
Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies: Die Förderinstrumente werden weiterentwickelt, ohne dass damit automatisch zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Entscheidend wird sein, ob die vereinfachten Verfahren tatsächlich den administrativen Aufwand reduzieren und innovativen Unternehmen den Zugang zu Beratung, Forschungspartnern und internationalen Märkten erleichtern.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Bestimmungen. Für innovationsorientierte Start-ups und KMU lohnt es sich deshalb, die weiteren Informationen von Innosuisse zu verfolgen und frühzeitig zu prüfen, welche bestehenden Förderprogramme für ihre Vorhaben geeignet sind.
Quellen und weiterführende Informationen:
Bundesrat: Anpassungen der Innosuisse-Beitragsverordnung vom 4. November 2026

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