Indexierung der Subventionen an soziale Organisationen

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12.10.2026, Der Staatsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung. Dieser soll die Indexierung der Subventionen an soziale Organisationen an die Lebenshaltungskosten ermöglichen.

Der Staatsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom 9. Oktober 2024 in die Vernehmlassung, mit dem die am 25. März 2024 vom Grossen Rat angenommene Motion 2023-GC-87 umgesetzt werden soll. Die Motionäre verlangten, dass die Subventionen an soziale Organisationen mit demselben Satz indexiert werden wie die Löhne des Staatspersonals.

Die Indexierung gilt für spezialisierte Sozialdienste mit Leistungsauftrag im Rahmen des SHG: Verein La Tuile, Verein Banc public, Verein Fri-Santé, Pro Infirmis, Pro Senectute, Caritas Freiburg, Stiftung Le Tremplin, Krebsliga, SOS futures mamans, espacefemmes-frauenraum, Lebensmittelbank und Kontaktstelle Schweizer-Immigranten; im Asylbereich tätige Organisationen mit separaten Subventionen sind von dieser Änderung ausgenommen.

Die begünstigten Organisationen erbringen unverzichtbare Leistungen für die Bevölkerung und begleiten täglich Einzelpersonen und Familien in oft schwierigen Lebenslagen.

Die Änderung festigt eine vom Staatsrat im Jahr 2024 eingeführte Praxis, mit der eine finanzielle Schwächung sozialer Organisationen verhindert werden soll, damit diese ihren Auftrag durch die Erbringung hochwertiger Leistungen erfüllen können.

Dank der Indexierung der Subventionen kann der Kostenentwicklung, mit der die Organisationen konfrontiert sind, besser Rechnung getragen werden. Sie trägt dazu bei, deren Fähigkeit zur nachhaltigen Leistungserbringung zu erhalten.

Änderung des SHG statt des SubG

Die Motion 2023-GC-87 verlangt eine Anpassung von Artikel 20 des Subventionsgesetzes (SubG) vom 17. November 1999. Das SubG ist jedoch ein Rahmengesetz, das die allgemeinen Grundsätze für alle kantonalen Subventionen festlegt. Der Staatsrat hält es aus Gründen der rechtlichen Kohärenz für sinnvoller, die Bestimmung in die entsprechende Fachgesetzgebung aufzunehmen. Er sieht daher eine gezielte Änderung des SHG vor.

Diese Lösung ermöglicht es, den Willen des Grossen Rates umzusetzen und gleichzeitig die Kohärenz des kantonalen Subventionsdispositivs zu wahren. Die den sozialen Organisationen im Sinne von Artikel 44 SHG gewährten Subventionen werden indexiert, wobei Organisationen, die unter die Asylgesetzgebung fallen, von diesem Mechanismus ausgenommen sind.

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Über Kantonale Verwaltung Freiburg:

Der Pré de Riva ist eine rekonstruierte Pfahlbausiedlung in Gletterens bei Vallon, südlich des Neuenburgersees. Auf der nördlichen Seite nur etwa 26 km entfernt liegt im Kanton Neuenburg (auf Höhe des A5-Tunnels) ein weiterer archäologischer „Park Laténium“ in Hauterive, östlich von Neuenburg (Neuchatel), der an die Stelle des „Musée cantonal d´archéologie“ getreten ist und latènezeitliche Funde zeigt.

Das Freiburgerland ist eine "crazy" Region, eine seitenverkehrte Welt... kühle Berge im Süden und warme Seen im Norden. Aber auch zwei Sprachen und drei unterschiedliche Ferienregionen auf kleinstem Raum: Voralpen, Stadt Freiburg und Drei-Seen-Land.

In den Voralpen mischen sich schweizerisches Heidi-Feeling und Moderne. Beispielsweise in Gruyères mit seiner mittelalterlichen Schlossanlage und dem futuristisch anmutenden Museum des Alien-Kreators H.R. Giger. Einmalige Bike- und Wandergebiete finden sich um Schwarzsee, Charmey, Bulle, Moléson und Les Paccots. Keinesfalls darf ein Besuch einer Schaukäserei versäumt werden.

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