Im Stockwerkseigentum, in Genossenschaftlichen Wohnanlagen, in Mietwohnungen ist die Schweiz Entwicklungsland. Selbst bestehende Gesetze und Normen werden nicht eingehalten, beklagen Sozialarbeiter und Gerontologen. Die Alten haben keine Lobby!
Während in vielen Länder es gesetzlich geregelt ist, dass in Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen Treppen auf beiden Seiten Handläufe haben müssen - fehlt in der Schweiz oftmals in Wohngebäude der einseitige Handlauf.
Damit werden ältere oder behinderte Menschen in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, können die Wohnung nicht mehr verlassen, verlieren soziale Kontakte und werden einsam, krank, fühlen sich verlassen. Mit dem beidseitigen Handlauf können die Menschen länger in der Wohnung bleiben, in ihrem vertrautem Umfeld, haben mehr soziale Kontakte, werden weniger krank und damit sparen wir alle miteinander viel Geld.
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