Die Verordnungsänderung betrifft die Anforderungen an die technischen Schnittstellen der Systeme hinsichtlich der Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten. Die Anpassungen haben die Aktualisierung der Standort- und Positionsparameter zum Gegenstand. Damit soll die Umsetzung von Auskunftsgesuchen, Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen weiterhin gewährleistet bleiben.
Weil sich die Telekommunikationstechnologien laufend entwickeln, müssen die internationalen Standards und damit die nationalen Rechtsgrundlagen regelmässig angepasst werden. Massgebend für die Anpassung der Schweizerischen Rechtsgrundlagen betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die technologischen Entwicklungen sind die Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI). Die rubrizierte Verordnung und ihre Anhänge müssen daher regelmässig revidiert und angepasst werden. Dies schafft für die Mitwirkungspflichtigen die notwendige Rechtssicherheit zur Umsetzung der von den Strafverfolgungsbehörden und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen.
Medienkontakt:
Jean-Louis Biberstein (Stv. Leiter Dienst ÜPF, Leiter Recht & Controlling)
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
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