Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, die an die neue Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) angepassten Statuten zu genehmigen. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung zur Umsetzung der Minder-Initiative trat am 1. Januar 2014 in Kraft, wobei bestimmte Übergangsbestimmungen gelten.
Mit den Statutenänderungen, der Einzelwahl des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Wahl der Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses, der Wahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin sowie der Einführung der elektronischen Fernabstimmung setzt Valiant bereits in diesem Jahr den grössten Teil der geforderten Massnahmen um.
Ab der Generalversammlung 2015 erfolgt die bindende Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Zudem wird die Generalversammlung auch zukünftig konsultativ über den Vergütungsbericht abstimmen.
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