Bundesrat verlängert erneut Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
News von WBF
14.05.2025, Bern - Der Bundesrat hat angesichts der angespannten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
erneut
von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Dadurch erhalten die Unternehmen bessere
Planungssicherheit. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31.
Juli
2026.
Die abermalige Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE basiert auf den aktuellen Zahlen der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes. So wird für die Jahre 2025 und 2026 mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 2,8% gerechnet. Eine Erholung des Arbeitsmarktes ist damit nicht absehbar, womit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt sind. Dadurch erhalten Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen bis zu achtzehn Monate KAE zu beziehen.
Der Bund reagiert damit auf das anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft, welches von internationalen handels- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten verschärft wird. Mit den Entscheiden der USA vom 2. April 2025 Zusatzzölle auch auf Schweizer Waren zu erheben, hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Prognose erwartet. Besonders betroffen von der anhaltend schwachen Konjunkturentwicklung ist die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche. Diese Wirtschaftszweige sind besonders auf die Inanspruchnahme von KAE angewiesen.
Die verlängerte Bezugsdauer bietet solchen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten und Absatzmärkte erschliessen. Damit soll einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt. werden. Unternehmen können so ihre Belegschaft über punktuelle Arbeitsausfälle hinweg behalten und dadurch Arbeitsplätze sichern. Weiter werden zusätzliche Massnahmen zur administrativen Entlastung im Zusammenhang mit der KAE geprüft.
Medienkontakt:
Kommunikation GS-WBF
+41 58 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch
--- ENDE Artikel Bundesrat verlängert erneut Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung ---
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
Quellen:
Weitere Informationen und Links:
Info
Der Artikel "Bundesrat verlängert erneut Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung" wurde von WBF auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.











