Der Bundesrat erachtet den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 8. September 2026 als ausgewogen und differenziert. Die Untersuchung der GPK-N leistet einen Beitrag zur Aufarbeitung der Fragen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs aufgetreten sind.
VBS will grösstmögliche Transparenz schaffen
Auch wenn die GPK-N keine konkreten Empfehlungen zum Beschaffungsprozess abgegeben hat, prüft das VBS zusätzliche Massnahmen in den Beschaffungsprozessen oder hat diese bereits eingeleitet.
Zudem wird eine vertieftere Zusammenarbeit mit dem Parlament bei grösseren Beschaffungsprojekten im VBS geprüft. Damit soll grösstmögliche Transparenz ermöglicht und das Vertrauen gestärkt werden. Als weitere vertrauensbildende Massnahme legte das VBS am 1. Oktober 2026 den Sicherheitspolitischen Kommissionen die Evaluationskriterien offen; bereits zuvor war ihnen auch Einblick in die Verträge (Letters of Offer and Acceptance; LOA) gewährt worden.
Sechs der sieben Empfehlungen vollständig angenommen
Die Empfehlungen 1 bis 3 betreffen die Ablagepflicht für geschäftsrelevante Unterlagen. Der Bundesrat nimmt diese an, wobei die Mehrheit dieser Empfehlungen bereits erfüllt ist. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer vollständigen Dokumentation und hält fest, dass sämtliche geschäftsrelevanten Informationen – unabhängig vom verwendeten System oder Kanal – zeitnah abzulegen sind. Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind rechtlich dazu verpflichtet; ihre Vorgesetzen zur Kontrolle davon. Der Bundesrat erachtet die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend und unterstreicht die Notwendigkeit, diese konsequent umzusetzen. Zudem hat der Bundesrat sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt zu prüfen, eine periodische Sensibilisierung der Mitarbeitenden umzusetzen.
Dies erfolgt im Einklang mit den Arbeiten des Bundesamts für Justiz, des Eidgenössischen Personalamts sowie des Bundesarchivs im Rahmen des Geschäfts «Archivierung und Ablage von Dokumenten sowie Verfahren bei Zugangsgesuchen nach BGÖ; Nachkontrolle zum Bericht der GPK-S».
Der Bundesrat nimmt Empfehlung 4 an. Sie betrifft die Etablierung des Rechtsdiensts von armasuisse als Kompetenzzentrum für sämtliche juristischen Aspekte von Rüstungsbeschaffungen. Im Fall der Beschaffung der F-35A war der Rechtsdienst armasuisse zu wenig involviert, da zu dieser Zeit Ressourcen und spezifische Fähigkeiten für ein solch komplexes und grosses Beschaffungsprojekt fehlten. Mittlerweile wurde der Rechtsdienst personell verstärkt und nimmt seine Rolle als Kompetenzzentrum für Beschaffungsprojekte wahr. Daher erachtet der Bundesrat diese Empfehlung als grösstenteils erfüllt.
Die Empfehlung 5 betrifft das Rechnungsmanagement. Der Bundesrat nimmt sie an und erachtet sie bereits als erfüllt. Er teilt die Ansicht der GPK-N, wonach eine wirksame Rechnungskontrolle erfolgen muss. Er hat umfassende Vorschriften zur Rechnungskontrolle erlassen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses durch die Amtsdirektoren zusammen mit den Finanzverantwortlichen bestätigt.
Einbezug von Departementsleitung und Politik wird verbessert
Die Empfehlung 6 betrifft den Ablauf von Vertragsverhandlungen. Der Bundesrat nimmt diese Empfehlung teilweise an. Schon heute erhält die Projektleitung bei Beschaffungsprojekten ein klares Verhandlungsmandat. Das VBS nimmt den Bericht der GPK-N zum Anlass zu prüfen, ob künftig bei grossen und komplexen Beschaffungsvorhaben das Verhandlungsmandat auf Stufe Departementsleitung oder Bundesrat zu genehmigen ist. Darüber hinaus soll bei grossen Beschaffungsvorhaben der Einbezug der Departementsleitung und des Parlaments verbessert werden. Als zusätzliche Massnahme hat der Bundesrat das VBS beauftragt zu prüfen, ob künftig bei besonders risikobehafteten Beschaffungsprojekten «Peer Reviews» durch erfahrene interne Mitarbeitende durchgeführt werden sollen.
Die Empfehlung 7 betrifft die Inflationsentwicklung und die Berechnung des Risikozuschlags. Der Bundesrat nimmt sie an. Erste Schritte wurden für die Einschätzung der Risiken für die Projekte hinsichtlich der Armeebotschaft 2026 umgesetzt. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, das Risikomanagement bei Beschaffungsprojekten konsequent auf eine projektbezogene, quantitative Einzelrisiko-Bewertung auszurichten. Dadurch soll die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Berechnung des Risikozuschlags verbessert werden.
Verträge wurden vertieft geprüft
Der Bundesrat bedauert, dass der Eindruck entstanden ist, dass einzig der Projektleiter die Verträge integral gelesen habe. Dies entspricht nicht den Tatsachen; neben dem damaligen Rüstungschef haben auf Arbeitsebene weitere Mitarbeitende von armasuisse, die von der GPK-N jedoch nicht befragt worden sind, die Verträge integral gelesen. Zudem haben sich im Generalsekretariat weitere Personen und auch die Departementschefin vertieft mit den für den Fixpreis relevanten Passagen des Vertragspakets auseinandergesetzt. Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass gemäss den Geheimschutzvereinbarungen und den damit verbundenen Auflagen im Bereich der Informationssicherheit das Prinzip «need to know» gilt.
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