Es gilt weiterhin, dass Rücksicht zu nehmen und in besonderen Situation das Gespräch zu suchen ist. Bewirtschaftungsunternehmen sind zur grösstmöglichen Flexibilität und zur konsequenten Umsetzung der Weisungen aufgerufen. Allerdings gilt eine unbegründete Weigerung von Mietern, ihre Wohnung fristgerecht zu räumen und zu übergeben, mit der Empfehlung des Bundesrats nunmehr als mietrechtlich relevant. Bewirtschafter und Mieter haben alles Zumutbare zu unternehmen, um sich und Hilfspersonen zu schützen.
Kontakt:
Marcel Hug
CEO SVIT Schweiz
+41 44 434 78 90

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