Der Nationalrat hatte den Bundesrat mit dem Postulat 24.3137 der SP-Fraktion beauftragt, Auskunft über die Verwendung der Mittel des «Instruments für Grenzverwaltung und Visumpolitik» (BMVI-Fonds) sowie des Vorgängerfonds «Fonds für die innere Sicherheit – Grenze» (ISF-Grenze) zu erteilen.
Der Bericht zeigt auf, dass zwischen 2014 und 2024 Mittel aus dem ISF-Grenze und dem BMVI- Fonds auch in Länder geflossen sind, in denen es laut der FRA zu sogenannten Pushbacks oder anderen menschen- und grundrechtswidrigen Praktiken gekommen ist. Einen Zusammenhang zwischen der Verwendung der Fondsmittel und konkreten Grundrechtsverletzungen stellt der Bericht jedoch nicht fest.
Weiter hält der Bericht fest, dass der Fonds indirekt dazu beitragen kann, Asylverfahren grundrechtskonform auszugestalten, auch wenn die Finanzierung von Asylverfahren nicht zu den Zielen des Fonds gehört. Der Bericht zeigt zudem auf, dass sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten verschiedene Aufsichts- und Kontrollmechanismen bestehen und verstärkt wurden, um eine rechtskonforme Verwendung der Mittel aus dem BMVI-Fonds sicherzustellen. Deren praktische Wirksamkeit hängt jedoch wesentlich von der konkreten nationalen Umsetzung, den institutionellen Rahmenbedingungen sowie den verfügbaren Ressourcen ab.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Mittel aus den Fonds grundrechtskonform eingesetzt werden. Sie tut dies insbesondere durch die Wahrnehmung ihrer Mitspracherechte bei der Weiterentwicklung Schengen-relevanter Rechtsgrundlagen sowie durch den Austausch mit der Europäischen Kommission und im Rahmen bilateraler Kontakte. Bei Projekten, an denen sich die Schweiz finanziell beteiligt, legt sie einen Fokus auf eine grund- und menschenrechtskonforme Umsetzung und nimmt ihre Aufsichtsfunktion wahr.
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