Bundesamt für Justiz: Bund unterstützt Kantone bei der Umsetzung des Verhüllungsverbots

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10.03.2021, Bern - Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels zum Verhüllungsverbot haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Kantone verbindlich beauftragt, die neue Bestimmung innerhalb von zwei Jahren im jeweiligen kantonalen Recht umzusetzen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist bereit, die Kantone bei der Umsetzung zu unterstützen.

Volk und Stände haben am 7. März 2021 die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit ist die Vollverschleierung im öffentlichen Raum künftig in der ganzen Schweiz verboten. Die neue Verfassungsbestimmung ist jedoch nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss auf Gesetzesstufe umgesetzt werden.

Die Umsetzung des Verhüllungsverbots ist primär Aufgabe der Kantone, weil sie aufgrund der geltenden verfassungsmässigen Kompetenzordnung für die Nutzung des öffentlichen Raums zuständig sind. Dies entspricht der föderalistischen Ordnung in der Bundesverfassung (Art. 3 BV). An diesem Grundsatz ändert der neue Artikel 10a der Bundesverfassung nichts.

Ohne verfassungsmässige Grundlage ist der Bundesrat nicht befugt, ein Bundesgesetz für ein Verhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum erlassen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) prüft hingegen, ob im Kompetenzbereich des Bundes, zum Beispiel im öffentlichen Verkehr, ein Bundesgesetz erlassen werden muss.

Bund bietet Kantonen seine Unterstützung an
Die neue Verfassungsbestimmung verpflichtet die Kantone, innerhalb von zwei Jahren das Verhüllungsverbot im jeweiligen kantonalen Gesetz zu konkretisieren. Falls die Kantone zum Beispiel in Form eines Mustergesetzes eine materielle Koordination bei der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels erreichen möchten, bietet ihnen das BJ bei diesem Prozess seine Unterstützung an.


Medienkontakt:
Martin Dumermuth
Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 41 01
martin.dumermuth@bj.admin.ch

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Über Bundesamt für Justiz:

Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Sitz in Bern. Es gehört zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und ist für zentrale Aufgaben der schweizerischen Rechtsetzung und Rechtsentwicklung zuständig.

Das Bundesamt erarbeitet Gesetzesvorlagen und rechtliche Grundlagen insbesondere im Zivilrecht, Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Dazu gehören auch wichtige Fragen des Ehe-, Familien- und Namensrechts. Zudem berät es den Bundesrat und die Bundesverwaltung bei rechtlichen Fragestellungen und Gesetzgebungsprojekten.

Weitere Aufgaben umfassen die Oberaufsicht über das Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesen sowie die Führung des Schweizerischen Strafregisters. Das Bundesamt ist ausserdem für die Gesetzgebung und Oberaufsicht im Bereich der Geldspiele zuständig.

Auf internationaler Ebene koordiniert das Bundesamt für Justiz die Rechtshilfe in Strafsachen, arbeitet bei Auslieferungsverfahren mit ausländischen Behörden zusammen und vertritt die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Bundesamt für Justiz nimmt keine richterlichen Aufgaben wahr.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.

Quellen & Netzwerke:
Aktuellenews HELP.ch Schweizerische Eidgenossenschaft
Zusätzliche Datei-Verweise:
Bundesamt für Justiz (Firmenporträt)