Wie andere Kantone auch, will die jurassische Regierung den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen in öffentlichen Einrichtungen, die dem Gastgewerbegesetz unterstehen, sowie in Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die dem Gesetz über Aufführungen und Vergnügungen unterliegen, untersagen. Entsprechende Änderungsentwürfe zur Gastgewerbeverordnung sowie zur Verordnung über Aufführungen und Vergnügungen werden ihr in Kürze vorgelegt.
Weiter schlägt die Regierung die Durchführung eines runden Tisches vor, um aus der Tragödie von Crans-Montana Lehren zu ziehen. Daran sollen die ECA Jura, das Amt für Wirtschaft und Arbeit (SEE), Gastrojura, der Jurassische Gemeindeverband sowie weitere betroffene Partner teilnehmen.
Im Bereich des Brandschutzes sind die Aufgaben der ECA Jura im Gesetz über den Schutz vor Bränden und Naturgefahren festgelegt. Es ist Aufgabe der ECA, die in Baugesuchen vorgesehenen Brandschutzmassnahmen zu prüfen, Abnahmekontrollen nach Abschluss der Bauarbeiten durchzuführen, periodische Kontrollen vorzunehmen, die Ausbildung der für die Festlegung der Schutzmassnahmen zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontrollen auszuführen. Präventionsaufgaben sind nicht an die Gemeinden delegiert. Diese müssen jedoch bei öffentlichen Veranstaltungen (Shows, Konzerte usw.) sicherstellen, dass die Brandschutzmassnahmen eingehalten werden. Die ECA Jura und das SEE haben beschlossen, Gemeinden und Betreiber öffentlicher Einrichtungen schriftlich über die jeweiligen Abläufe und Verantwortlichkeiten zu informieren.
Die jurassische Regierung würdigt die umfangreiche Arbeit der ECA Jura im Bereich der Prävention. Diese führt jährlich rund 1’000 Kontrollen durch (Bauabnahmen, periodische und administrative Kontrollen, besondere Anlagen), einschliesslich der Einforderung von Berichten, die für die Erteilung einer Betriebsbewilligung erforderlich sind.
Zahlreiche Informationen zu Vorschriften und Schutzmassnahmen finden sich auf der Website www.eca-jura.ch für Privatpersonen, Fachleute und Gemeinden.

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