Bei rund 50 Prozent der Asylsuchenden kann die Identität gemäss bisherigen Erfahrungen nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Um deren Identität, Nationalität oder Reiseweg zu bestimmen, kann das SEM ab dem 1. April 2025 Daten aus Mobiltelefonen, Computern und anderen Datenträgern von Asylsuchenden auswerten. Die Asylsuchenden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht und beim Vollzug der Wegweisung verpflichtet, eine Bearbeitung der Personendaten auf ihren elektronischen Datenträgern zuzulassen. Allerdings muss das SEM in jedem Einzelfall vorgängig prüfen, ob die Auswertung notwendig und verhältnismässig ist.
Fachspezialistinnen und -spezialisten des SEM sichten die Daten zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in den beiden Bundesasylzentren in Basel und Chiasso. Die Einführung in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ist nach einer Evaluation der Testphase vorgesehen.
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