WEKO ermittelt zu Suchmaschinenwerbung
News von WEKO
04.05.2026, Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Die erste Untersuchung betrifft Werbung in der Reisebranche, die zweite Werbung für Online-Casinos.
Gemäss Informationen aus mehreren bei der WEKO eingereichten Selbstanzeigen sollen sich einerseits mehrere Unternehmen aus der Reisebranche und andererseits mehrere Online-Casinos untereinander darauf geeinigt haben, sich auf den wichtigsten Suchmaschinen nicht gegenseitig zu konkurrenzieren. Konkret sollen sie darauf verzichtet haben, Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, welche die Marken ihrer Konkurrenten betrafen. Dieses Verhalten könnte eine unzulässige Abrede mit wettbewerbsbeeinträchtigender und für Konsumentinnen und Konsumenten nachteiliger Wirkung darstellen. Durch den gegenseitigen Verzicht auf Gebote könnten die Suchergebnisse so beeinflusst worden sein, dass der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert wurde.
Die erste Untersuchung richtet sich gegen drei Unternehmen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten. Die zweite Untersuchung betrifft nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos. Für alle betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
Medienkontakt:
Patrik Ducrey, Direktor
058 464 96 78 / 079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch
--- ENDE Artikel WEKO ermittelt zu Suchmaschinenwerbung ---
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
Quellen:
Weitere Informationen und Links:
Info
Der Artikel "WEKO ermittelt zu Suchmaschinenwerbung" wurde von WEKO auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.















