Der Ständerat stärkt die Sozialpartnerschaft
News von HotellerieSuisse
19.03.2026, Nach dem Nationalrat hält auch der Ständerat an seiner Position fest: Er bestätigt, dass
sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen.
Der Anwendungsvorrang ist verfassungskonform und notwendig
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hatte die Verwaltung erneut beauftragt, die Verfassungsmässigkeit der Vorlage zu prüfen. Im Zentrum stand die Frage, ob der Bund das Recht besitzt, kantonales Recht nachträglich derogatorisch ausser Kraft zu setzen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner bestätigt, dass der Bund über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz mit nachträglich derogatorischer Wirkung verfügt. «Der heutige Entscheid stärkt die Rechtssicherheit», sagt Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. «Ohne klare Leitplanken des Gesetzgebers schreitet die Fragmentierung der Mindestlöhne ungehindert weiter voran. Die Gesetzesänderung schafft Klarheit, ohne die bestehenden kantonalen Mindeststandards zu verletzen».
Erwerbstätigkeit, nicht Mindestlohn, führt aus der Armut
Die Annahme, dass kantonale Mindestlöhne Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger aus der Armut befreien, greift zu kurz. Das grösste Armutsrisiko liegt in einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit. Diese hängt oft mit gesundheitlichen Einschränkungen, fehlender Ausbildung oder familiären Verpflichtungen zusammen. Am wirksamsten vor Armut schützen deshalb die Förderung der Arbeitsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt. «Sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne tragen den branchenspezifischen Gegebenheiten sowie Ausbildung und Erfahrung Rechnung. Sie setzen Anreize zur Weiterentwicklung und zur Höherqualifizierung», sagt Magdalena Glauser, Leiterin Politik bei HotellerieSuisse. Starre kantonale Mindestlöhne führen dagegen zu einer Nivellierung der Löhne, schwächen die Berufsbildung und erschweren die Arbeitsmarktintegration. Mit dem heutigen Entscheid sendet der Ständerat ein klares Signal, dass er diese Entwicklung verhindern will. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Dieser muss nur noch die neu aufgenommene Besitzstandsregel beraten. Wenn das Parlament der Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zustimmt, könnte die Gegenseite ein Referendum ergreifen. Angesichts der gemachten Kompromisse und der Konsequenzen für die Sozialpartnerschaft wäre ein Referendum allerdings schwer nachvollziehbar.
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