Beschwerde gegen Neue Zürcher Zeitung abgewiesen


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17.02.2026, Am 2. September 2024 veröffentlichte die "NZZ" einen Kommentar, der sich mit den Auswirkungen russischer Desinformation auf die Schweiz befasste. Sie illustrierte ihn mit einem Bild eines Fotografen der Bildagentur Keystone-SDA, auf dem eine in zwei Teile zersägte Parkbank sowie eine intakte Parkbank zu sehen waren. Die Bildlegende lautete wie folgt: "Desinformation ist schwer erkennbar, da sie oft auf Tatsachen aufbaut und diese manipuliert weiterverbreitet.".

Am 2. September 2024 veröffentlichte die "NZZ" einen Kommentar, der sich mit den Auswirkungen russischer Desinformation auf die Schweiz befasste. Sie illustrierte ihn mit einem Bild eines Fotografen der Bildagentur Keystone-SDA, auf dem eine in zwei Teile zersägte Parkbank sowie eine intakte Parkbank zu sehen waren. Die Bildlegende lautete wie folgt: "Desinformation ist schwer erkennbar, da sie oft auf Tatsachen aufbaut und diese manipuliert weiterverbreitet."

In ihrer gemeinsamen Beschwerde machten die beiden Konzeptkünstler Frank und Patrik Riklin geltend, das Bild, das eines ihrer aktuellen Kunstwerke zeige, hätte zumindest als Symbolbild gekennzeichnet werden müssen. Weil die "NZZ" dies unterlassen habe, sei grosse Verwirrung entstanden und habe ein russisches Propagandamedium einen Artikel veröffentlicht.

Der Presserat weist die Beschwerde ab, weil das Bild seiner Ansicht nach für die überwiegende Mehrheit der Leserinnen und Leser als Symbolbild erkennbar war. Allerdings betont er, dass die NZZ es besser auch explizit als Symbolbild gekennzeichnet hätte, um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen - erst recht, weil die Kunstinstallation erst in der Vorwoche errichtet worden war und es sich somit um ein aktuelles Bild handelte.

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