Bund und Kantone beschliessen weitere Entwicklung im Bereich der digitalen Verwaltung


Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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23.12.2025, Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben das Zielbild für die zukünftige föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung verabschiedet. Sie haben ein Mandat zur Konkretisierung dieses Zielbilds erteilt und der Bundesrat hat die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision der Bundesverfassung beauftragt. Der Bundesrat und die KdK haben damit einen Grundsatzentscheid zur Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) in Richtung politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung getroffen.

Die digitale Transformation der Verwaltungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verlangt eine koordinierte, gesamtschweizerische Vorgehensweise. Für die nächste Etappe haben der Bundesrat und die KdK gemeinsam festgelegt, wie die föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung weiterentwickelt werden soll. Sie haben ein Zielbild formuliert und dieses zusammen mit einem Mandat zur weiteren Konkretisierung am 12. bzw. 19. Dezember 2025 verabschiedet. Bund und Kantone bekunden damit ihren Willen, die föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung institutionell und fachlich auszubauen.

Das Zielbild umfasst zwei Stossrichtungen. Mit Stossrichtung 1 wird die gemeinsame Steuerung und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden intensiviert. Im Fokus stehen dabei die weitere Schaffung von Synergien und die Förderung der Interoperabilität durch die gemeinsame Entwicklung von Standards und Architekturen. Parallel wird mit der Stossrichtung 2 eine neue Bundeskompetenz mit spezifischen Regeln zur Mitwirkung der Kantone, Städte und Gemeinden angestrebt, damit künftig wesentliche Standards, wie beispielsweise solche für den Datentransfer zwischen Behörden, für alle Gemeinwesen verbindlich sind.

Das Zielbild wurde von April bis September 2025 vernehmlasst. Bund und Kantone sowie Städte und Gemeinden begrüssen den Zielbildentwurf. Sie haben in ihren Stellungnahmen die Notwendigkeit einer intensiveren föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung unterstrichen, wobei der in der DVS verankerte föderalistische Ansatz fortgeführt werden müsse. Gestützt auf die Konsultationsrückmeldungen wurde der Zielbildentwurf präzisiert.

Start der weiteren Arbeiten zur Konkretisierung des Zielbilds ab 2026
Mit dem Mandat haben der Bundesrat und die KdK die DVS mit der weiteren Konkretisierung des Zielbilds beauftragt. Ziel ist es, in einem nächsten Schritt ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der beiden Stossrichtungen zu erarbeiten. Für die bezüglich Stossrichtung 2 nötige Teilrevision der Bundesverfassung hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt und eine tripartite Kommission eingesetzt. In der Kommission werden sich der Bund, die Kantone, die Städte und Gemeinden beraten und eine offene Diskussion darüber führen können, wie die gesetzten Ziele rechtlich am besten umgesetzt werden können. Das Gesamtkonzept soll analog dem Zielbild bei Bund, Kantonen sowie dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband konsultiert und im Jahr 2027 vom Bundesrat und der KdK verabschiedet werden.


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Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.

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