Naturgefahr Erdbeben: Ständerat erteilt staatlich verordneter Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer eine Absage


HEV Hauseigentümerverband Schweiz

News von HEV Hauseigentümerverband Schweiz

17.12.2025, Der Ständerat verwirft den bundesrätlichen Vorschlag, der vorsieht, sämtliche Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer einmaligen Prämienzahlung zu verpflichten. Der HEV Schweiz ist erfreut über diesen folgerichtigen Entscheid. Es braucht keine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer.

Die Idee einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung gelangt seit Jahren immer wieder auf die politische Agenda. Gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen wurde diese jedoch stets deutlich verworfen. Auch der Bundesrat stellte sich dagegen. Aufgrund der Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels Systems der Eventualverpflichtung» war er nun jedoch verpflichtet, einen entsprechenden Vorschlag in Form eines Bundesbeschlusses auszuarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Ereignisfall eines schweren Erdbebens sollen sämtliche Hauseigentümer der Schweiz zu einer einmaligen Prämienzahlung verpflichtet werden. Die Prämie dürfte maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen bei einem zusätzlichen Selbstbehalt von 0.5% der Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber CHF 25'000. Diese sogenannte «Eventualverpflichtung» soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden.

Der Ständerat hat nun beschlossen, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen folgerichtigen Entscheid. Bereits für ein Obligatorium im Erdbebenfall fehlt es an der nötigen Zustimmung seitens der betroffenen Grundeigentümer und der Kantone. Die Kompetenz für die Gebäudeversicherung liegt klar bei den Kantonen. Sollte überhaupt ein Bedarf für eine nationale Lösung bei schweren Erdbeben bestehen – was der HEV Schweiz stark bezweifelt – wären es eindeutig die Kantone, die eine solche Lösung ausarbeiten müssten. Sie haben ihre Verantwortung wahrzunehmen. An der bestehenden Kompetenzordnung zugunsten der Kantone ist festzuhalten. Zudem existieren auf dem Schweizer Versicherungsmarkt bereits heute diverse Angebote zur freiwilligen Absicherung des Erdbebenrisikos. Wer sich versichern möchte, kann dies schon jetzt tun.

Eine schweizweite Zwangslösung ist nicht erforderlich – erst recht nicht eine präventive Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für Immobilien-Eigentümer.

Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Ständerat die Problematik dieser Vorlage erkannt hat und wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat das unsinnige Vorhaben ebenfalls verwirft.


Medienkontakt:
Anita Stecher
Ressortleiterin Marketing/Kommunikation/PR
Telefon: 044 254 90 26
E-Mail: anita.stecher@hev-schweiz.ch

--- ENDE Artikel Naturgefahr Erdbeben: Ständerat erteilt staatlich verordneter Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer eine Absage ---

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz:
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


Weitere Informationen und Links:
(helpnews)  ist die Nachrichtenagentur des Onlineverlag.ch.  www.helpnews.ch

Die Veröffentlichung des Artikels oder Teile davon sind honorarfrei und müssen mit dem Quellenhinweis "help.ch" erfolgen. Das Copyright bleibt bei HELP Media AG. Wir bitten um entsprechende Link-Infos oder Belegexemplare.


Info

Der Artikel "Naturgefahr Erdbeben: Ständerat erteilt staatlich verordneter Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer eine Absage" wurde von HEV Hauseigentümerverband Schweiz auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.


Newsletter abonnieren

Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren

Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Tagesthemen.ch liefert täglich Nachrichten und Events aus der Schweiz. Wir berichten über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur und bieten verlässliche, topaktuelle Informationen.


Tagesthemen in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) LinkedIn Blogger

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr.

Partner

Help.ch   Swiss Label   Schweiz.Digital

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung