Integration von Zugewanderten funktioniert in der Schweiz laut OECD-Studie sehr gut


Staatssekretariat für Migration SEM

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02.12.2025, Die ausländische Bevölkerung ist in der Schweiz sehr gut integriert. Zu diesem Schluss kommt eine am 2. Dezember 2025 veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im internationalen Vergleich sind Zugewanderte gut ausgebildet, haben eine sehr hohe Erwerbstätigenquote und bemühen sich aktiv um das Erlernen einer Landessprache. Potenzial ortet die Studie bei der Arbeitsintegration von Frauen, insbesondere im Familiennachzug.

Die Integration in den Arbeitsmarkt funktioniert in der Schweiz sehr gut. Die Erwerbstätigenquote von Zugewanderten ist mit 77 Prozent eine der höchsten in der OECD. Fast die Hälfte dieser Personen arbeitet in hochqualifizierten Berufen – auch dies ist international gesehen ein hoher Wert.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Integration sind Sprachkenntnisse. Die Studie zeigt auf, dass Zugewanderte in der Schweiz in diesem Bereich gut dastehen. Nach fünf Jahren verfügt rund die Hälfte der Personen, die davor nur Grundkenntnisse einer Landessprache hatte, über fortgeschrittene Kenntnisse, was leicht über dem EU-Durchschnittswert liegt. Deutlich über dem Durchschnitt liegt der Anteil derjenigen Personen, der sich aktiv um den Spracherwerb bemüht. 61 Prozent der Zugewanderten gaben an, eine Sprachausbildung besucht zu haben. Ein wichtiger Grund dafür ist laut der Studie der Zugang zu öffentlich subventionierten Sprachkursen.

Potenzial bei der Integration von Frauen
Zugewanderte Frauen haben es weiterhin schwerer als Männer, im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Ihre Erwerbstätigenquote beträgt 71 Prozent, im Vergleich zu 80 Prozent bei in der Schweiz geborenen Frauen. Die Studie sieht in diesen relativ niedrigen Erwerbstätigenquoten «erhebliche Wohlfahrtsverluste für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft insgesamt.»

Wie in vielen Ländern haben Zugewanderte mit einem ausländischen Hochschulabschluss auch in der Schweiz Mühe, einen hochqualifizierten Arbeitsplatz zu finden, insbesondere wenn sie nicht aus dem EU/EFTA-Raum stammen und im Familiennachzug in die Schweiz ziehen. Die Studie erwähnt die «erheblichen Anstrengungen der Behörden» zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Dennoch beantragen nur 16 Prozent der Zugewanderten mit ausländischer Qualifikation eine Anerkennung ihres Abschlusses.

Zu den «Zugewanderten» zählt die OECD alle Personen, die in der Schweiz leben, aber in einem anderen Land zur Welt gekommen sind. Das sind 31 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung.

Zwischen 2011 und 2023 kamen fast drei von vier Zugewanderten im Rahmen der EU- Freizügigkeitsregelung in die Schweiz. Die meisten Zugewanderten sind sehr gut ausgebildet: Rund die Hälfte der Personen, die aus dem EU-Raum stammt, verfügt über einen Tertiärabschluss – mehr als in den meisten vergleichbaren Ländern. Auch bei Personen aus dem Nicht-EU-Raum ist der Anteil der Tertiärabschlüsse mit 35 Prozent im internationalen Vergleich hoch. Ausserdem zeigt die Studie, dass die Ausbildung der Zugewanderten in den letzten zehn Jahren deutlich besser geworden ist, insbesondere bei Frauen.

Das SEM sieht sich bestätigt
Insgesamt bestätigt die Studie die Erkenntnisse des Staatssekretariats für Migration (SEM) und bekräftigt auch den Weg, auf dem sich die Schweiz bei der Integration von Zugewanderten befindet. Die zentralen Instrumente der Schweizer Integrationsförderung – insbesondere die Kantonalen Integrationsprogramme sowie die Bundesprogramme wie die Integrationsvorlehre – bewähren sich. Integrationsmassnahmen – insbesondere auch für Frauen und Geflüchtete – fördern das Potenzial der ausländischen Bevölkerung gezielt und leisten damit ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das SEM wird diese Anstrengungen weiterführen und die Erkenntnisse aus der OECD-Studie einfliessen lassen.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

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Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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