Swiss Fibre Net AG reicht Vernehmlassung zum Breitbandfördergesetz BBFG ein

News von Swiss Fibre Net AG
26.06.2025, Die Swiss Fibre Net AG (SFN) und ihre Tochtergesellschaft Swiss FibreCo AG haben im Rahmen der
laufenden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von
Breitbandinfrastrukturen (BBFG) ihre Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht.
Grundsätzlich begrüssen wir das Ziel des Gesetzes, den Glasfaserausbau in unterversorgten Gebieten der Schweiz gezielt zu fördern. Als nationale Akteure mit langjähriger Erfahrung im Aufbau nachhaltiger und offener Glasfasernetze teilen wir die Überzeugung, dass leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen ein zentraler Standortfaktor für die Schweiz sind.
Wichtige Verbesserungsvorschläge eingebracht
Trotz grundsätzlich positiver Einschätzung sehen wir bei der vorliegenden Gesetzesvorlage wesentlichen Optimierungsbedarf, um eine wirksame und praxistaugliche Förderung sicherzustellen:
- Keine unnötige Preisregulierung: Von einer sektorspezifischen, komplizierten Preisregulierung im Rahmen des Breitbandfördergesetzes ist abzusehen. Nach Fernmeldegesetz sind Glasfasernetze nicht preisreguliert. Es greifen mit Kartellgesetz und Preisüberwachungsgesetz im Fall von Marktmacht andere Gesetze und wirken disziplinierend bei geförderten wie nicht geförderten Netzen.
- Rascherer Förderstart: Das Gesetz darf nicht erst ab 2031 Wirkung entfalten. Die Fördermittel müssen spätestens ab 2027 bereitstehen, um bestehende Investitionsstaus zu verhindern.
- Flexiblere Fördersysteme: Kooperationen zwischen Netzbetreibern sollen gezielt gefördert und durch vereinfachte Verfahren unterstützt werden. Das verhindert unnötige Doppelstrukturen und fördert den effizienten Ausbau.
- Einfachere Förderkriterien: Die Bemessung der Förderbeiträge muss pragmatisch, transparent und schweizweit einheitlich erfolgen. Komplexe und aufwändige Verfahren wirken investitionshemmend.
- Technologieneutralität mit Fokus auf Glasfaser: Funklösungen dürfen nur subsidiär zum Glasfaserausbau eingesetzt werden. Zudem muss die vorgeschriebene Mindestbandbreite symmetrisch für Up- und Download gelten.
Verantwortungsvoll und konstruktiv
Mit unserer Eingabe setzen wir uns für ein ausgewogenes und zukunftsfähiges Breitbandfördergesetz ein, das gezielt jene Regionen unterstützt, in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist - ohne dabei bestehende oder bereits geplante privatwirtschaftliche Investitionen zu behindern.
Pressekontakt:
Andreas Waber
CEO Swiss Fibre Net AG
+41
79 668 90 78
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Über Swiss Fibre Net AG:
Volkswirtschaftlich sinnvoll ist der Bau und Betrieb eines einzigen FTTH-Netzes, welches für alle Telekomanbieter diskriminierungsfrei zugänglich ist. So entsteht fairer Wettbewerb unter den Telekomanbietern, der den Endkunden die beste Leistung bei geringsten Kosten bringt.
Die Swiss Fibre Net AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen lokaler Energieversorger und Kabelnetz-betreiber in der Schweiz. Sie verbindet die lokalen Glasfasernetze ihrer Netzpartner zum grossflächigen, homogenen und offenen "Swiss Fibre Net" und bietet dieses diskriminierungsfrei national tätigen Telekomanbietern zur Nutzung an. Damit ist die Swiss Fibre Net AG Garantin für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.


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