Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden startet am 1. April

News von SEM
25.03.2025, Bern-Wabern - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann elektronische Datenträger von
Asylsuchenden ab dem 1. April 2025 auswerten. Die notwendigen Anpassungen im Asylgesetz und in den
dazu gehörigen Verordnungen, welche der Bundesrat im Mai 2024 verabschiedet hat, treten an diesem
Datum in Kraft. Eine Auswertung wird vorgenommen, wenn sich die Identität, die Nationalität oder der
Reiseweg von Asylsuchenden nicht auf andere Weise feststellen lässt.
Fachspezialistinnen und -spezialisten des SEM sichten die Daten zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in den beiden Bundesasylzentren in Basel und Chiasso. Die Einführung in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ist nach einer Evaluation der Testphase vorgesehen.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
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Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Quellen:



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