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Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein


Bundesamt für Umwelt BAFU

10.05.2024, Bern - Aufgrund der Hochwassergefahr im unteren Rheintal haben die Schweiz und Österreich beschlossen, den Hochwasserschutz an der gemeinsamen Rheinstrecke auf der Grundlage eines neuen Staatsvertrags auszubauen. An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.

Mit dieser Botschaft legt der Bundesrat dem Parlament drei Geschäfte vor. Sie dienen dazu, den Hochwasserschutz auf der 26 Kilometer langen Grenzstrecke zwischen der Illmündung und dem Bodensee (Alpenrhein) zu verbessern und das untere Rheintal als Lebens- und Wirtschaftsraum aufzuwerten.

Vierter Staatsvertrag mit Österreich
Zwischen der Schweiz und Österreich wurden bisher drei Staatsverträge zum gemeinsamen grenzüberschreitenden Hochwasserschutz abgeschlossen. Der letzte Vertrag stammt aus dem Jahr 1954. Zur Verbesserung der Rheinregulierung sind Erneuerungs- und Ausbaumassnahmen erforderlich. Diese können jedoch nicht auf der Grundlage der bisherigen Staatsverträge umgesetzt werden, sondern erfordern eine neue Vereinbarung, welche beide Staaten nun ausgehandelt haben. Dieser neue Staatsvertrag wird dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Im Zentrum steht das neue Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein, das beide Staaten gemeinsam im Rahmen der Internationalen Rheinregulierung (IRR) umsetzen werden. Es sieht vor, zum Schutz des unteren Rheintals die Abflusskapazität des Alpenrheins von heute 3100 auf 4300 Kubikmeter Wasser pro Sekunde zu erhöhen und die in die Jahre gekommenen Hochwasserdämme zu sanieren. Dadurch soll die Sicherheit der rund 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner des Rheintals erhöht und die wirtschaftliche Entwicklung auch in Zukunft ermöglicht werden.

Während die heutigen Schutzbauten vor Hochwasser schützen, die statistisch alle 100 Jahre auftreten, können mit der Abflusserhöhung auch sehr grosse Hochwasser bewältigt werden, wie sie durchschnittlich alle 300 Jahre auftreten. Dadurch kann die betroffene Bevölkerung besser geschützt werden, und es lassen sich Sachschäden in der Höhe von über 13 Milliarden Schweizer Franken vermeiden. Die Umsetzung des Projekts dauert voraussichtlich bis 2052.

Neues Bundesgesetz für den Alpenrhein
Um die Umsetzung des vierten Staatsvertrages in der Schweiz zu regeln, soll ein neues Bundesgesetz über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Alpenrheingesetz) erlassen werden.

Das Alpenrheingesetz regelt insbesondere die Schweizerische Vertretung in den Organen der IRR, die innerstaatliche Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen, die Berichterstattung über die Verwendung der Zahlungen an die IRR sowie die Anwendung des Plangenehmigungsverfahrens des Kantons St. Gallen.

Kreditbeschluss für die Projektkosten
Mit dem Staatsvertrag gehen die Schweiz und Österreich mehrjährige finanzielle Verpflichtungen ein. Die Projektkosten werden hälftig von beiden Staaten getragen. Der Finanzbedarf der Schweiz beläuft sich auf rund 1040 Millionen Franken, dies über einen Zeitraum von 27 Jahren. Der Bund bezahlt 80 Prozent und der Kanton St. Gallen 20 Prozent der Schweizer Beteiligung. Für den Anteil der Schweiz genehmigt das Parlament den Verpflichtungskredit.


Medienkontakt:
Bundesamt für Umwelt BAFU
Tel. +41 58 462 90 00,
E-Mail: medien@bafu.admin.ch

Über Bundesamt für Umwelt BAFU:
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Auftrag, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Ruhe und Wald sicherzustellen.

Es ist verantwortlich für den Schutz vor Naturgefahren, bewahrt die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vor übermässigen Belastungen, sorgt für die Erhaltung der Biodiversität und der Landschaftsqualität und ist zuständig für die internationale Umweltpolitik.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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