Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis im Kanton Appenzell Ausserrhoden

News von Bundesamt für Justiz
03.05.2024, Bern - Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt den Lernfahrausweis neu auch elektronisch aus.
Das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zusammen mit der Vereinigung
der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell
Ausserrhoden lancieren das Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten
Identitätsnachweises (E-ID). Der neue elektronische Lernfahrausweis wurde am 3. Mai 2024 an einer
gemeinsamen Medienkonferenz in Herisau (AR) vorgestellt.
Der eLFA ist ein Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lanciert. In Anwesenheit von Katrin Alder, Regierungsrätin des Kantons AR, und Lorenzo Cascioni, Vize-Direktor des ASTRA, wurde der eLFA an der gemeinsamen Medienkonferenz vom 3. Mai 2024 in Herisau (AR) vorgestellt.
Die für den eLFA erforderliche elektronische Brieftasche und die für den Betrieb notwendigen Informatiksysteme - wurden vom Bund, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter entwickelt. Sie basiert auf der Vertrauensinfrastruktur, die das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur Verfügung stellt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsämter (asa) planen das Pilotprojekt im Jahr 2025 auf alle Fahrzeugkategorien und alle Kantone auszubauen.
eLFA als nächster Schritt in der Entwicklung der E-ID
In den Grundzügen wird die E-ID voraussichtlich wie der eLFA funktionieren. Mit dem eLFA sollen vor der Inbetriebnahme der E-ID verschiedene praktische Aspekte getestet werden können. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen werden in die Produkteentwicklung einfliessen.
Damit setzt der Bund seine praktischen Versuche im Hinblick auf die Entwicklung der E-ID fort. Bereits im Jahr 2022 wurde der elektronische Personalausweis für Angestellte des Bundes getestet. Ausserdem können interessierte Behörden und Firmen seit März 2023 in einer vom Bund zur Verfügung gestellten Testumgebung mit der Technologie der geplanten Vertrauensinfrastruktur Erfahrungen sammeln.
Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März 2024 vom Nationalrat verabschiedet; zurzeit wird es vom Ständerat beraten. Es ist vorgesehen, dass die E-ID gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes ausgestellt wird; dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein. Für die E-ID wird eine Vertrauensinfrastruktur aufgebaut, die es Behörden und Privaten erlaubt, weitere elektronische Nachweise - zum Beispiel den eLFA - auszustellen.
Medienkontakt:
Rolf Rauschenbach
Informationsbeauftragter E-ID
T +41 58 465 31 20
rolf.rauschenbach@bj.admin.ch
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Über Bundesamt für Justiz:
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Quellen:



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