Ab 1. Dezember wählen: die neue E-Vignette oder herkömmliche Klebevignette

20.11.2023, Die Vignette 2024 ist ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar. Die meisten Fahrzeugführenden wählen jetzt zum ersten Mal zwischen Klebevignette oder der neuen E-Vignette, die im August dieses Jahres eingeführt wurde. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.
Auch wenn die E-Vignette bereits im August dieses Jahres eingeführt wurde, wird das Thema für die Meisten erst zum Jahreswechsel aktuell. Fahrzeugführende können jetzt wählen, ob sie für die Benutzung der Autobahnen eine Klebevignette oder die digitale Variante verwenden wollen. Die Vignette 2024 ist (als Klebevignette oder E-Vignette) ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.
Vorteil E-Vignette
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Der TCS empfiehlt, die E-
Vignette ausschliesslich über das Webportal "Via" unter
Die ersten Nutzer dürften ausländische Touristen auf der Durchreise gegen Süden gewesen sein. Auch Besitzerinnen von Motorrädern, Anhängern oder Oldtimern konnten schon von der elektronischen Vignette profitieren. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist allerdings nicht möglich.
Vorgaben für die Klebevignette unverändert
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Unverändert bleibt die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 |
pressetcs.ch | flickr.com
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