Bundesrat legt Eckwerte zur Individualbesteuerung fest

News von Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
30.08.2023, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung
der Individualbesteuerung festgelegt, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt
hatte.
Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine
zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
Demnach soll die Individualbesteuerung auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) eingeführt werden. Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll neu von 6 600 auf 12 000 Franken erhöht werden. In der Vernehmlassung waren noch 9000 Franken vorgeschlagen worden. Hingegen soll gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse auf den Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person verzichtet werden. Auch für Ehepaare mit nur einem Einkommen ist kein spezieller Abzug vorgesehen, nachdem sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Variante ohne diesen Abzug ausgesprochen hat.
Die Vorlage wird auch Anpassungen am Steuertarif enthalten. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Diese Anpassungen verstärken die Progression des Tarifs; dem steht jedoch die Abschwächung der Progression namentlich bei Zweiverdienerehepaaren mit relativ gleichmässiger Einkommensaufteilung gegenüber, die durch den Wechsel zur Individualbesteuerung entsteht. Die Tarifanpassungen ermöglichen eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen. Insgesamt geht der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Mio. Franken und die Kantone rund 200 Mio. Franken. Aufgrund der Komplexität des Systemwechsels, da auch die Kantone ihr Steuerrecht anpassen müssen, ist von einem längeren Umsetzungshorizont auszugehen, womit die Mindereinnahmen erst in mehreren Jahren anfallen würden.
Auswirkungen auf die Belastungsrelationen bei der direkten Bundessteuer Die gewählten Eckwerte bewirken gemäss heutiger Schätzung, dass sich die steuerliche Entlastung der Reform über alle Einkommensklassen verteilt, wobei die tiefsten Einkommensklassen weiterhin keine direkte Bundessteuer bezahlen. Mit dem Systemwechsel ergeben sich insbesondere auch steuerliche Entlastungen für Ehepaare mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung. Dies betrifft auch zahlreiche Rentnerehepaare. Unverheiratete Personen ohne Kinder erfahren dank der Absenkung des Steuertarifs im Durchschnitt ebenfalls eine Entlastung.
Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen führt die Reform bei der direkten Bundessteuer hingegen zu gewissen Mehrbelastungen. Dies betrifft insbesondere Ehepaare mit nur einem Einkommen und Kindern, weil der hälftige Kinderabzug bei jenem Elternteil, der kein Einkommen versteuert, auch keine Wirkung entfalten kann. Bei unverheirateten Personen mit Kindern führt der Wegfall des heutigen privilegierten Steuertarifs in der obersten von zehn Einkommensklassen gemäss heutiger Schätzung zu gewissen Mehrbelastungen, während die Absenkung der Steuersätze und die Erhöhung des Kinderabzugs diesen Effekt bei den unteren und mittleren Einkommensklassen voraussichtlich kompensieren dürften.
Insgesamt ist die Anzahl Personen, die durch die Reform steuerlich entlastet werden, deutlich höher als die Anzahl jener, die eine Mehrbelastung erfahren.
Weiteres Vorgehen Basierend auf diesen Eckwerten wird der Bundesrat bis im März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zuhanden des Parlaments erarbeiten. Diese Vorlage soll gemäss seinem Beschluss vom 2. Dezember 2022 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt.
Medienkontakt:
Adrian Grob, Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel.-Nr. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch (nur Medienanfragen)
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Die ESTV erarbeitet die Rechtserlasse im Bereich des Steuerrechts und setzt zusammen mit den Kantonen die formelle Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden um.
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Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.
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