CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet

News von EFD
11.08.2023, Bern - Die UBS hat den Vertrag über die Verlustübernahmegarantie des Bundes über 9 Milliarden
Franken sowie den Vertrag mit der SNB über die staatlich garantierten Liquiditätshilfe-Darlehen von
maximal 100 Milliarden Franken definitiv beendet. Diese zur Wahrung der Finanzstabilität notrechtlich
geschaffenen Massnahmen fallen damit weg, und der Bund und die Steuerzahlenden tragen aus diesen
Garantien auch keine Risiken mehr. Der Bund erzielt zudem aus den Garantien Einnahmen in der Höhe
von rund 200 Millionen Franken.
Die UBS kommunizierte heute, dass sie ab sofort ersatzlos auf die Verlustgarantie des Bundes verzichtet. Gleichzeitig wurde auch die Vereinbarung zwischen der Credit Suisse und der SNB über die Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes ersatzlos aufgehoben. Die Beendigung der Verlustgarantie und der Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes sind endgültig. Damit wird auch das Notrecht für die beiden Garantien gegenstandslos.
Der Bund musste aus diesen Garantieverhältnissen keine Verluste übernehmen. Mit der Beendigung dieser Garantien entfallen für den Bund und die Steuerzahlenden auch die damit verbundenen finanziellen Risiken. Insgesamt hat der Bund aus der Verlustgarantie und den Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie rund 200 Millionen Franken eingenommen.
Zur weiteren Förderung der Finanzstabilität beabsichtigt der Bundesrat weiterhin, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB) im ordentlichen Recht zu unterbreiten. Parallel dazu laufen auch die Arbeiten an der Gesamtevaluation des «Too big to fail»-Regelwerks weiter.
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