Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit übernimmt den Erlass von Wegweisungsverfügungen im Kanton St. Gallen

News von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
01.03.2023, Bern - Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unterstützt den Kanton St. Gallen
verstärkt bei
der Bewältigung der irregulären Migration an der Ostgrenze. Bund und Kanton haben vereinbart,
dass das
BAZG im Kanton St. Gallen den Erlass von Wegweisungsverfügungen für rechtswidrig eingereiste
Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen wollen, vom Kanton St. Gallen übernimmt. Die
Massnahme ist vorerst auf sechs Monate befristet.
Die Anzahl der vom BAZG an der Ostgrenze festgestellten rechtswidrigen Aufenthalte hat sich mit 26'518 Aufgriffen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr verfünffacht. Der Bund anerkennt die damit verbundenen Herausforderungen für die kantonalen Behörden. Damit die konsequente Wegweisung von Personen, die irregulär in die Schweiz einreisen ohne hier ein Asylgesuch stellen zu wollen, sichergestellt werden kann, hat sich der Bund bereit erklärt, den Kanton St. Gallen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
Bei Wegweisungsverfügungen handelt es sich um eine im Ausländer- und Integrationsgesetz vorgesehene Massnahme. Mit einer Wegweisung wird die irregulär eingereiste Person aufgefordert, die Schweiz oder den Schengen-Raum innert einer gesetzlich vorgegebenen Frist zu verlassen.
Für die Delegation der Kompetenz für den Erlass von Wegweisungsverfügungen an das BAZG wird die bestehende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton St. Gallen und dem EFD mit einem befristet geltenden Anhang ergänzt. Die Delegation an das BAZG ist zeitlich auf sechs Monate bis zum 31. August 2023 befristet.
Auf beiden Seiten ist man sich einig, dass die aktuellen Herausforderungen nur gemeinsam unter Nutzung der bestehenden Synergien und Optimierung von Prozessen bewältigt werden können. Es wurde vereinbart, die Wirkung der Massnahmen im Sommer erneut zu analysieren und über das weitere Vorgehen gemeinsam zu entscheiden.
Medienkontakt:
Kommunikation EFD
058 462 60 33
info@gs-efd.admin.ch
--- ENDE Artikel Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit übernimmt den Erlass von Wegweisungsverfügungen im Kanton St. Gallen ---
Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.
Quellen:



Weitere Informationen und Links:
Info
Der Artikel "Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit übernimmt den Erlass von Wegweisungsverfügungen im Kanton St. Gallen" wurde von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.