BLV: Vogelgrippe bei Schwarzschwänen im Kanton Zürich entdeckt

News von BLV
09.02.2023, Bern - Im Zürcher Weinland wurde bei einer Gruppe von Schwarzschwänen in einer privaten
Tierhaltung das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV ergreift zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden zusätzliche Massnahmen
zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung. Die bestehenden schweizweiten
Massnahmen mit dem Ziel, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, gelten
weiterhin bis mindestens am 15. März 2023.
Rund um den Seuchenbetrieb gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen
Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, haben die kantonalen Behörden von Zürich, Schaffhausen und Thurgau zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gehen über die bereits geltenden Vorsichtsmassnahmen hinaus. Das Veterinäramt Zürich hat den betroffenen Betrieb gesperrt und die wenigen dort verbleibenden und von der Seuche gefährdeten Tiere getötet. Um den Seuchenbetrieb wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. In den dortigen Geflügelbetrieben gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen. Hier führen die Veterinärämter risikobasiert Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen in dieser Zone in geschlossenen Haltungssystemen untergebracht werden. Eier und Geflügel dürfen die Zone nicht verlassen. Zusätzlich wurde eine Zwischenzone von zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In dieser gelten spezielle Massnahmen nur für Grossbetriebe. Die verschärften Bestimmungen bestehen für mindestens drei Wochen.
Vorsichtsmassnahmen gelten weiterhin für die ganze Schweiz
Der Bund hat bereits im November 2022 die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet mit erhöhten Sicherheitsauflagen erklärt. Aufgrund der Seuchenlage sind die Massnahmen bis mindestens am 15. März 2023 verlängert worden. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern und spezielle Hygienevorschriften einzuhalten.
Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
058 463 78 98
media@blv.admin.ch
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Über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:
Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.
Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.
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