Bundesamt für Justiz - E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung


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30.06.2022, Bern - Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz eröffnet. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden und den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Oktober 2022.

Nach der Ablehnung des Bundegesetzes über elektronische Identifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem Eidgenössischen Finanzdepartement, eine sichere staatliche elektronische Identifizierung zu entwerfen. Inzwischen hat der Nationalrat sechs gleichlautende Motionen aus allen Fraktionen gutgeheissen mit dem Anliegen, ein staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität zu schaffen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat am 13. Juni 2022.

Um bereits zu einem frühen Zeitpunkt interessierte Kreise in die Erarbeitung des neuen Gesetzes einzubeziehen, hat das Bundesamt für Justiz (BJ) im Herbst 2021 eine informelle öffentliche Konsultation durchgeführt. Dazu gingen rund 60 Stellungnahmen ein. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 einen Richtungsentscheid gefällt und die Grundsätze der neuen staatlichen E-ID festgelegt. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Oktober 2022.

Der staatliche digitale Identitätsnachweis

Mit der neuen E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können.

Der Bund soll eine App für das Smartphone anbieten, in der die E-ID sicher verwaltet werden kann. Die E-ID kann sowohl im Internet - zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs - als auch im analogen Kontext - beispielsweise zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol - zum Einsatz kommen. Anders als bei der abgelehnten Vorlage ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibt die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient.

Datenschutz wird gewährleistet

Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlichen E-ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll - wie in den Motionen gefordert - durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Der Bundesrat will das Gesetz zudem technologieneutral formulieren, um auf Entwicklungen reagieren zu können. In jedem Fall soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten, damit die E-ID dereinst auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden kann.

Die Nutzung einer E-ID ist freiwillig und kostenlos. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin auch in einem analogen Prozess angeboten. Gleichzeitig müssen alle Behörden, auch Kantone und Gemeinden, die E-ID akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen, so zum Beispiel bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder eines Betreibungsregisterauszugs.

Vertrauensinfrastruktur auch für weitere digitale Nachweise

Die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur soll auch von kommunalen und kantonalen Behörden sowie Privaten genutzt werden können (Ökosystem). Heute werden Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge sowie Diplome oder Tickets und Mitgliederausweise meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt. Mit der geplanten Infrastruktur sollen diese künftig auch als digitale Nachweise herausgegeben und in der vom Bund zur Verfügung gestellten App sicher verwaltet werden können. Die Öffnung der Infrastruktur für Private kann schrittweise erfolgen.



Medienkontakt:
Rolf Rauschenbach
Bundesamt für Justiz
T +41 58 465 31 20
rolf.rauschenbach@bj.admin.ch

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Über Bundesamt für Justiz:
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.

Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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