ESTV - Bundesrat verabschiedet Eckwerte zur Individualbesteuerung


Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

27.05.2022, Bern - Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen. Anlässlich seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet. Die Vernehmlassung ist im Herbst 2022 geplant. Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden.

Künftig sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen bzw. Partner aufgeteilt werden. Mittels zwei getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.

Mit Einführung der Individualbesteuerung rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von 1 Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer. Zukünftig werden vor allem Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung entlastet. Auch zahlreiche Rentnerehepaare dürften weniger Steuern zahlen. Aufgrund der reformbedingten Veränderungen der Belastungsrelationen werden gewisse Gruppen von Steuerpflichtigen aber eine Mehrbelastung erfahren. Je nach Progression des Steuertarifs ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig. Mit Mehrbelastungen ist vor allem bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen zu rechnen. In der Vernehmlassungsvorlage sollen deshalb diesbezüglich zwei Varianten unterbreitet werden, eine Variante mit einer Entlastungsmassnahme für Eineinkommensehepaare, um diesen Effekt zu dämpfen und eine Variante ohne eine solche Massnahme, um die Erhöhung der Erwerbsanreize nicht zu beschränken. Entlastungsmassnahmen sind ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern, darunter auch Alleinerziehende sowie Konkubinatspaare mit Kindern, geplant, indem die kinderrelevanten Abzüge erhöht werden sollen. Je nach Belastungsrelationen soll für Alleinerziehende oder Alleinstehende ein Haushaltsabzug vorgesehen werden.

Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden. Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen. Die Festlegung der Tarife bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung fallen in die alleinige Autonomie der Kantone. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Steuerpflichtigen hängen von der konkreten Umsetzung ab.


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Nadine Ellis
Spezialistin Kommunikation Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel.-Nr. +41 58 464 90 00
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Über Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:
Die ESTV beschafft den Grossteil der Bundeseinnahmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Sie sorgt für eine rechtsgleiche und effiziente Erhebung der Mehrwertsteuer, der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und weiterer Abgaben.

Die ESTV erarbeitet die Rechtserlasse im Bereich des Steuerrechts und setzt zusammen mit den Kantonen die formelle Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden um.

Sie informiert über nationale Steuerfragen und leistet ihren Beitrag für ein gutes Steuerklima und für die Entwicklung des Steuerwesens.

Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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